Mindestlohn – Bundessteuerberaterkammer (BStBK) fordert Rechtssicherheit Mindestlohngesetz hat Auswirkungen auf die Lohn- und Gehaltsbuchführung und die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge
(20.04.15) - Viele Regelungen zum Mindestlohn sind unklar oder auslegungsbedürftig. Hiervon sind Steuerberater betroffen, da sie im Bereich der Lohn- und Gehaltsbuchführung erste Ansprechpartner für ihre Mandanten sind. Die Tatsache, dass das Mindestlohngesetz Auswirkungen auf die Lohn- und Gehaltsbuchführung und die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge hat, diese Auswirkungen durch das Mindestlohngesetz aber nicht geregelt werden, führt derzeit zu großer Rechtsunsicherheit. Hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf.
Der Präsident der Bundessteuerberaterkammer, Dr. Horst Vinken, sagte: "In der Praxis führt der Mindestlohn zu großen Problemen. Wir Steuerberater sind für circa 25 Prozent der Lohnabrechnungen aller Beschäftigten zuständig. Sollen diese Abrechnungen rechtssicher erfolgen, benötigen wir dringend verlässliche Grundlagen im Bereich Lohnsteuer und Sozialversicherung."
Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, verabschiedete die Bundeskammerversammlung am 17. März 2015 eine Resolution in Düsseldorf. (Bundessteuerberaterkammer: ra)
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