Erster Datenaustausch ist 2017 vorgesehen


Bankenverband begrüßt europaweite Bekämpfung von Steuerbetrug auf Basis des internationalen OECD-Standards
Zwischenstaatlicher steuerlicher Informationsaustausch bei grenzüberschreitenden Kapitalanlagen

(31.10.14) - "Wir begrüßen die Entscheidung der EU, künftig den europaweiten Informationsaustausch auf Basis eines international einheitlichen Standards durchzuführen", erklärte Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbands. Die europäischen Finanzminister (ECOFIN) haben eine Änderung der EU-Amtshilferichtlinie beschlossen, die sicherstellen soll, dass der von der OECD entwickelte Standard für einen zwischenstaatlichen steuerlichen Informationsaustausch bei grenzüberschreitenden Kapitalanlagen in Europa umgesetzt wird – der so genannte Common Reporting Standard, kurz CRS.

Der Bankenverband hat die Initiative der OECD, Steuerbetrug und Steuerhinterziehung international einheitlich zu bekämpfen, von Anfang an positiv begleitet. Kemmer sagte: "Die Richtung stimmt, auch wenn etwas mehr Zeit wünschenswert gewesen wäre, um Betroffene und die Öffentlichkeit mehr einzubeziehen – etwa mit Blick auf umsetzungstechnische Aspekte und datenschutzrechtliche Fragen."

Bereits ab dem Jahr 2016 sollen Bankkunden nach den neuen Anforderungen identifiziert und ihre meldepflichtigen Daten erfasst werden. Der erste Datenaustausch ist 2017 vorgesehen. Kemmer warnte: "Der Zeitplan der Europäischen Union ist mehr als ehrgeizig. Selbst bei gemeinsamer Anstrengung aller Beteiligten brauchen wir eventuell Übergangsregelungen." (Bundesverband deutscher Banken: ra)


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