BvD fordert Rechtssicherheit bei "Safe Harbour"-Nachfolge "EU-US Privacy Shield" muss transparent und nachprüfbar sein
(29.02.16) - Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. begrüßt das Bestreben der EU-Kommission und der US-Regierung, zügig ein Nachfolgeabkommen für die "Safe Harbour"-Vereinbarung zu finden. "Bürger und Bürgerinnen, Unternehmen und Datenschutzbeauftragte brauchen Rechtssicherheit", sagte BvD-Vorstand Thomas Spaeing am Mittwoch in Berlin. "Allerdings muss das Abkommen transparent, nachprüfbar und Betroffenenrechte europäischer Bürger auch vor US-Gerichten durchsetzbar sein."
Die EU-Kommission hatte am 2. Februar eine grundsätzliche Einigung mit den USA bekannt gegeben. Die neue Vereinbarung trägt den Namen "EU-US Privacy Shield". Sie löst das im Oktober 2015 vom Europäischen Gerichtshof annullierte "Safe Harbour"-Abkommen über den Datenverkehr zwischen EU-Unternehmen und den USA ab.
Laut EU-Kommission können Bürger künftig bei Datenmissbrauch Schadensersatzsansprüche anmelden, Unternehmen müssten Fristen zur Beantwortung von Beschwerden einhalten und EU-Datenschutzbeauftragte können Beschwerde beim US-Handelsministerium einreichen. Für Vorwürfe über die Ausspähung durch Geheimdienste soll eine US-Ombudsstelle eingerichtet werden. Das Abkommen muss noch ausgearbeitet und von den EU-Staaten sowie dem EU-Parlament geprüft werden.
Datenschützer kritisierten unter anderem, dass die US-Seite die Zugeständnisse bisher lediglich in einer schriftliche Erklärung vorlege, die keine Rechtssicherheit gebe.
"Eine Einigung ist dringend und notwendig", mahnte BvD-Vorstand Spaeing. "Die Verwendung von personenbezogenen Daten aus Europa in den USA muss aber kontrolliert werden können. Das scheint durch die jetzige Übereinkunft noch nicht gesichert." (BvD: ra)
BvD: Kontakt und Steckbrief
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Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider ihren Tätigkeitsbericht vorgestellt. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Das Amt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist mit Blick auf die digitale Transformation und Zukunftstechnologien wie Künstlicher Intelligenz eines der wichtigsten in Deutschland. Der vorgelegte Tätigkeitsbericht zeigt den eingeschlagenen und dringend notwendigen Perspektivwechsel der BfDI, die Datenschutz und verantwortungsvolle Datennutzung gleichermaßen in den Blick nimmt."
Die EU-Kommission hat den "AI Continent Action Plan" vorgestellt, mit dem Europa bei Künstlicher Intelligenz zu den aktuell führenden Nationen USA und China aufschließen will. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Mit dem AI Continent Action Plan verschiebt die EU den Fokus von KI-Regulierung auf KI-Förderung - und dafür ist es höchste Zeit. Die europäischen Staaten können nur gemeinsam zu den führenden KI-Nationen USA und China aufschließen und die Grundlagen für eine wettbewerbsfähige, europäische KI schaffen. Eine KI aus Europa würde einen entscheidenden Beitrag zu Europas digitaler Souveränität leisten. Die aktuelle geopolitische Lage und die angespannten Handelsbeziehungen zu den USA machen dies notwendiger denn je."
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Die Europäische Kommission hat am 26.02.25 mit der Omnibus-Richtlinie ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Nachhaltigkeitsvorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit vorgelegt. Stefan Premer, Principal Sustainability Consultant - Global Lead Climate Strategy bei Sphera, Anbieterin von Lösungen für das Nachhaltigkeitsmanagement in Unternehmen, erläutert unten seine Sicht zu diesen Vorschlägen.
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