BVDW: Verbot von Industriespionage zwingender Bestandteil von vertraglichen Vereinbarungen Bilaterale Abkommen müssen schnellstmöglich um gesamteuropäische Lösung ergänzt werden
(29.11.13) - Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. begrüßt die Pläne der Bundesregierung zu einem bilateralen Anti-Spionage-Abkommen mit den USA. Dabei unterstreicht die zentrale Interessenvertretung der deutschen Digitalindustrie, dass das Verbot der Industriespionage zwingend Bestandteil entsprechender vertraglicher Vereinbarungen sein muss.
Matthias Ehrlich, Präsident BVDW, erklärte: "Die Bundesregierung muss staatlicher Industriespionage deutlicher entschiedener als bisher entgegentreten. 'Spionieren unter Freunden geht gar nicht' gilt nicht nur für Regierung, Behörden und diplomatische Vertretungen, sondern auch für die Bürger und die Wirtschaft. Die Regierung hat die Pflicht, die deutsche Wirtschaft zu schützen und Schaden von ihr abzuwenden. Dazu zählt auch, die Ausspähung ökonomisch nutzbaren geistigen Eigentums zu unterbinden und die Wahrung nationalen Rechts durchzusetzen – sowohl durch rechtsstaatliche Einhegung von Geheimdienstbefugnissen über internationale Anti-Spionage- und Datenschutzabkommen als auch durch die Etablierung einer effektiven Industriespionageabwehr."
Gleichzeitig, so die Forderung des BVDW, muss eine entsprechende Vertragslösung für den gesamten EU-Binnenmarkt erreicht werden, die auch Bestandteil des anstehenden Freihandelsabkommens mit den USA sein muss.
"Vor dem Hintergrund europaweiten bzw. globalen Agierens von Unternehmen und angesichts der Bemühungen um einheitliche europäische Datenschutzstandards können bilaterale Abkommen aber nur ein erster Schritt sein. Was wir dringend brauchen ist eine wirksame Gesamtlösung für den EU-Binnenmarkt. Das anstehende Freihandelsabkommen zwischen den USA und Europa bietet dazu eine gute Voraussetzung, die die Politik nicht ungenutzt lassen darf", sagte Ehrlich abschließend. (BVDW: ra)
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Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.
Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.
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