Verfassungsrechtliche Bedenken nicht ausgeräumt


Angriff auf den Bundestag zeigt: IT-Sicherheitsgesetz hat gravierende Architekturfehler
Der bürokritische und finanzielle Aufwand der Meldungen an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) steht in keinem Verhältnis zu dessen Nutzen

(15.07.15) - "Der jüngste Angriff auf den Bundestag zeigt, dass das IT-Sicherheitsgesetz gravierende Architekturfehler hat", so Arne Schönbohm, Präsident des Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. Sicherheitskritische Infrastrukturen der öffentlichen Hand sind nicht Bestandteil des Gesetzes. Das erklärte Ziel einer Verbesserung der IT-Sicherheit in Deutschland kann damit nicht erreicht werden.

Der bürokritische und finanzielle Aufwand der Meldungen an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) steht in keinem Verhältnis zu dessen Nutzen. Maßnahmen im Rahmen der Strafverfolgung sind in ihm nicht vorhanden. Hinzu kommen verfassungsrechtliche Bedenken, die bisher nicht ausgeräumt wurden. Damit steht die Wirtschaft ohne Planungs- und Rechtssicherheit vor einem Gesetz, dass lediglich die Cybersicherheit verwaltet und keinen Fortschritt darstellt.

Der Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. schlägt deshalb vor, das Gesetz nach seiner Verabschiedung einer regelmäßigen Überprüfung zu unterziehen und gemeinsam mit allen Beteiligten an einer Beseitigung der bestehenden Mängel zu arbeiten. Folgende Punkte sollten hierbei berücksichtigt werden:

>> Wurde eine signifikante Verbesserung der Nicht-Aufklärungsquote bei Cyber-Delikten (laut polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) heute bei 75 Prozent) erreicht?

>> Werden die gemeldeten IT-Sicherheitsvorfälle in die PKS aufgenommen?

>> Haben die BSI-Lagebilder zu einer nachhaltigen Verbesserung der IT-Sicherheit geführt?

>> Wurden IT-Sicherheitsvorfälle bei öffentlichen Behörden den KRITIS-Unternehmen anonymisiert mitgeteilt?

>> Wie oft wurden KRITIS-Unternehmen bei der Aufklärung/Verhinderung von Straftaten direkt unterstützt?

>> Wurden die geplanten 425 Planstellen innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes besetzt?
(Cyber-Sicherheitsrat Deutschland: ra)

Cyber-Sicherheitsrat Deutschland: Steckbrief

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