Verfassungsrechtliche Bedenken nicht ausgeräumt


Angriff auf den Bundestag zeigt: IT-Sicherheitsgesetz hat gravierende Architekturfehler
Der bürokritische und finanzielle Aufwand der Meldungen an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) steht in keinem Verhältnis zu dessen Nutzen

(15.07.15) - "Der jüngste Angriff auf den Bundestag zeigt, dass das IT-Sicherheitsgesetz gravierende Architekturfehler hat", so Arne Schönbohm, Präsident des Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. Sicherheitskritische Infrastrukturen der öffentlichen Hand sind nicht Bestandteil des Gesetzes. Das erklärte Ziel einer Verbesserung der IT-Sicherheit in Deutschland kann damit nicht erreicht werden.

Der bürokritische und finanzielle Aufwand der Meldungen an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) steht in keinem Verhältnis zu dessen Nutzen. Maßnahmen im Rahmen der Strafverfolgung sind in ihm nicht vorhanden. Hinzu kommen verfassungsrechtliche Bedenken, die bisher nicht ausgeräumt wurden. Damit steht die Wirtschaft ohne Planungs- und Rechtssicherheit vor einem Gesetz, dass lediglich die Cybersicherheit verwaltet und keinen Fortschritt darstellt.

Der Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. schlägt deshalb vor, das Gesetz nach seiner Verabschiedung einer regelmäßigen Überprüfung zu unterziehen und gemeinsam mit allen Beteiligten an einer Beseitigung der bestehenden Mängel zu arbeiten. Folgende Punkte sollten hierbei berücksichtigt werden:

>> Wurde eine signifikante Verbesserung der Nicht-Aufklärungsquote bei Cyber-Delikten (laut polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) heute bei 75 Prozent) erreicht?

>> Werden die gemeldeten IT-Sicherheitsvorfälle in die PKS aufgenommen?

>> Haben die BSI-Lagebilder zu einer nachhaltigen Verbesserung der IT-Sicherheit geführt?

>> Wurden IT-Sicherheitsvorfälle bei öffentlichen Behörden den KRITIS-Unternehmen anonymisiert mitgeteilt?

>> Wie oft wurden KRITIS-Unternehmen bei der Aufklärung/Verhinderung von Straftaten direkt unterstützt?

>> Wurden die geplanten 425 Planstellen innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes besetzt?
(Cyber-Sicherheitsrat Deutschland: ra)

Cyber-Sicherheitsrat Deutschland: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Reduktion bürokratischer Hürden war überfällig

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt, dass die EU-Kommission die Bedeutung des europäischen Verbriefungsmarktes erkannt und konkrete Reformvorschläge vorgelegt hat. Die geplanten Entlastungen bei Sorgfaltspflichten, Reporting und aufsichtlichen Prozessen sind ein Schritt in die richtige Richtung.

  • Haftungsübernahme der Banken & Betrugsproblem

    Die Europäische Union will Betrug eindämmen, bei dem Kundinnen und Kunden von Kriminellen getäuscht und zu Zahlungen verleitet werden. Der Rat hat sich nun auf seine Position zur Änderung des Zahlungsrechts verständigt. Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes und diesjähriger DK-Federführer, betont: "Betrug kann nur wirksam bekämpft werden, wenn alle Beteiligten - Kreditinstitute, Telekommunikationsanbieter und Internetplattformen - ihren Beitrag leisten. Das muss auch der gesetzliche Rahmen widerspiegeln." Denn die Kriminellen entwickelten ihre Betrugsmaschen ständig weiter und nutzen neue Einfallstore über Social Media und andere digitale Kommunikationsmittel. Unerlässlich ist aber auch die Wachsamkeit der Kundinnen und Kunden. "Ohne ihre Mithilfe kann das Problem nicht gelöst werden", so Herkenhoff weiter.

  • Neue EU-Labels zu Langlebigkeit

    Am 20. Juni 2025 trat die neue EU-Ökodesignverordnung in Kraft.?Zugleich gibt es neue EU-Labels zu Langlebigkeit und Reparierbarkeit. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Die neuen Regelungen zum Ökodesign und entsprechenden Kennzeichen sind ein wichtiger Schritt für mehr Nachhaltigkeit in der digitalen Welt."

  • Finanzsektor muss mitgedacht werden

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) sieht Fortschritte, da sich die EU-Mitgliedsstaaten auf eine allgemeine Ausrichtung zur Omnibus Initiative geeinigt haben. Die ursprünglich von der Europäischen Kommission geplanten Vereinfachungen bei Berichtspflichten im Bereich Sustainable Finance sind ein wichtiger Schritt, um Unternehmen von Bürokratie zu entlasten und Nachhaltigkeit in der Praxis wirksamer zu gestalten.

  • Krisenmanagement & Einlagensicherung

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt den politischen Kompromiss zur Reform des europäischen Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI). "Der Kompromiss ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Einlagensicherung kann modernisiert, das europäische Abwicklungsregime gestärkt werden. Doch zentrale Fragen zur Rolle und finanziellen Belastung nationaler Sicherungssysteme bleiben offen", sagt Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des diesjährigen DK-Federführers Bundesverband deutscher Banken."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen