Angriff auf den Bundestag zeigt: IT-Sicherheitsgesetz hat gravierende Architekturfehler Der bürokritische und finanzielle Aufwand der Meldungen an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) steht in keinem Verhältnis zu dessen Nutzen
(15.07.15) - "Der jüngste Angriff auf den Bundestag zeigt, dass das IT-Sicherheitsgesetz gravierende Architekturfehler hat", so Arne Schönbohm, Präsident des Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. Sicherheitskritische Infrastrukturen der öffentlichen Hand sind nicht Bestandteil des Gesetzes. Das erklärte Ziel einer Verbesserung der IT-Sicherheit in Deutschland kann damit nicht erreicht werden.
Der bürokritische und finanzielle Aufwand der Meldungen an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) steht in keinem Verhältnis zu dessen Nutzen. Maßnahmen im Rahmen der Strafverfolgung sind in ihm nicht vorhanden. Hinzu kommen verfassungsrechtliche Bedenken, die bisher nicht ausgeräumt wurden. Damit steht die Wirtschaft ohne Planungs- und Rechtssicherheit vor einem Gesetz, dass lediglich die Cybersicherheit verwaltet und keinen Fortschritt darstellt.
Der Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. schlägt deshalb vor, das Gesetz nach seiner Verabschiedung einer regelmäßigen Überprüfung zu unterziehen und gemeinsam mit allen Beteiligten an einer Beseitigung der bestehenden Mängel zu arbeiten. Folgende Punkte sollten hierbei berücksichtigt werden:
>> Wurde eine signifikante Verbesserung der Nicht-Aufklärungsquote bei Cyber-Delikten (laut polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) heute bei 75 Prozent) erreicht?
>> Werden die gemeldeten IT-Sicherheitsvorfälle in die PKS aufgenommen?
>> Haben die BSI-Lagebilder zu einer nachhaltigen Verbesserung der IT-Sicherheit geführt?
>> Wurden IT-Sicherheitsvorfälle bei öffentlichen Behörden den KRITIS-Unternehmen anonymisiert mitgeteilt?
>> Wie oft wurden KRITIS-Unternehmen bei der Aufklärung/Verhinderung von Straftaten direkt unterstützt?
>> Wurden die geplanten 425 Planstellen innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes besetzt? (Cyber-Sicherheitsrat Deutschland: ra)
Cyber-Sicherheitsrat Deutschland: Steckbrief
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Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.
Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.
Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.
Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).
Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.
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