Plagiieren sei kein Bagatelldelikt
Compliance in der Wissenschaft: Deutscher Hochschulverband empört sich über Verharmlosung von Plagiaten
Verhaltenskodex mit Darstellung der Konsequenzen bei Verstoß muss den Studierenden schon mit der Immatrikulation überreicht werden
(03.03.11) - Ohne Karl-Theodor zu Guttenberg und die Unionsfraktion namentlich direkt anzugreifen, übt der Deutsche Hochschulverband massive Kritik an derzeit vorherrschenden Bagatellisierung des Plagiierens. "Der Deutsche Hochschulverband (DHV) nimmt mit Befremden, teils auch mit Erschrecken die Einschätzungen und Äußerungen aus Teilen der Politik und der veröffentlichen Meinung in der gegenwärtigen Diskussion über Plagiate zur Kenntnis", erklärte der Präsident des Deutschen Hochschulverbandes (DHV), Professor Dr. Bernhard Kempen.
"Wissenschaft ist die Suche nach Wahrheit. Sie lebt von Originalität und Eigenständigkeit. Der redliche Umgang mit Daten, Fakten und geistigem Eigentum macht die Wissenschaft erst zu Wissenschaft. Plagiate erschüttern daher die Glaubwürdigkeit von Wissenschaft."
Plagiieren sei kein Bagatelldelikt. "Die Marginalisierung schwersten wissenschaftlichen Fehlverhaltens durch höchste Repräsentanten unseres Staates ist empörend", erklärte Kempen. "Es ist unerträglich, wie die Bedeutung der Wissenschaft und ihrer ehernen Gesetze politisch kleingeredet wird. Die im DHV vereinten 26.000 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler protestieren nachdrücklich gegen diese Respektlosigkeit. Wissenschaft ist kein Sandkasten, sondern ein elementar wichtiger Teil unserer Gesellschaft."
In der gegenwärtigen Diskussion gelte es, Balance zu halten. "Auf der einen Seite dürfen wir Wissenschaft nicht automatisch unter den Generalverdacht der Fälschung stellen. Auf der anderen Seite muss die Wissenschaft konsequent gegen Betrugsfälle vorgehen und immer wieder prüfen, ob sie alles tut, um Plagiatoren auf die Schliche zu kommen", betonte Kempen.
Im digitalen Zeitalter werde es immer leichter und verführerischer, fremdes Gedankengut per "Copy und Paste"-Befehl in eigene Arbeiten einzufügen und als eigene geistige Leistung auszugeben. "Ein hohes Entdeckungsrisiko und klar kommunizierte Sanktionsdrohungen sind der wirksamste Schutz vor wissenschaftlichem Fehlverhalten", so der DHV-Präsident.
Daher sollten die Hochschulen in ihren Prüfungsordnungen festschreiben, dass Arbeiten auch in digitaler Form abzugeben seien, damit Texte besser und schneller mittels sogenannter "Plagiats-Software" auf Übereinstimmungen mit fremden Texten abgeglichen werden können. Dies gelte auch für Promotionen. In den Prüfungsordnungen sollte zudem festgelegt werden, dass mit der Abgabe von Seminar- und Abschlussarbeiten eine eidesstattliche Erklärung abzugeben sei, nach der die vorgelegte Arbeit selbständig und ohne Hilfeleistung Dritter angefertigt worden sei.
Kempen nahm aber auch die Hochschullehrer in die Pflicht. Es sei die Aufgabe jedes Hochschullehrers, verstärkt auf Plagiate von Kollegen, Mitarbeitern und Studierenden zu achten. "Wegsehen" sei falsch verstandene Kollegialität und selbst ein wissenschaftliches Fehlverhalten. Zu den Kernaufgaben der Hochschullehrer gehöre, Studierende in die Kultur wissenschaftlichen Arbeitens einzuführen. "Die Erläuterung wissenschaftlicher Grundregeln muss zwingend Lehrstoff im ersten Semester werden", hob Kempen hervor. Ein Verhaltenskodex mit Darstellung der Konsequenzen bei Verstoß sei Studierenden mit der Immatrikulation zu überreichen. (DHV: ra)
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