eco: Britische Netzsperren sind Rückschritt in der Bekämpfung illegaler Internetinhalte Ein weitaus effektiverer Ansatz sei nach wie vor die Löschung illegaler Inhalte, nach einer ausführlichen rechtlichen Prüfung in Kooperation mit den Providern
(01.12.14) - Zur von der Britischen Regierung angekündigten Erweiterung der sogenannten Pornofilter um eine weitere Filterfunktion für extremistische Inhalte und Terror-Propaganda sagt eco-Vorstand Politik und Recht Oliver Süme: "Wir sehen diese Ausdehnung des Netzsperrenprinzips in Großbritannien mit Sorge. Aus unserer Sicht stellt es einen Rückschritt in der Bekämpfung illegaler Internetinhalte dar. Der Aufbau einer Infrastruktur zur Sperrung und Filterung von Internetinhalten ist aus unserer Sicht nicht nur kontraproduktiv für die Bekämpfung illegaler Inhalte und deren Löschung sondern auch Einflugschneise für eine Zensur-Kultur, die die Grundprinzipien der Transparenz und Rechtsstaatlichkeit untergräbt. Gleichzeitig ist diese Maßnahme – wie übrigens auch die Erfahrungen aus Großbritannien wieder bestätigen – nur bedingt effektiv in ihrer Schutzwirkung und mit massiven unerwünschten Nebenwirkungen verbunden."
Ein weitaus effektiverer Ansatz sei nach wie vor die Löschung illegaler Inhalte, nach einer ausführlichen rechtlichen Prüfung in Kooperation mit den Providern.
Dieses Prinzip wird von der eco Internet-Beschwerdestelle seit über 10 Jahren erfolgreich umgesetzt. Seit 1996 unterstützt die eco Internet-Beschwerdestelle das Bundeskriminalamt erfolgreich im Kampf gegen Kinderpornografie und andere illegale Internetinhalte. Das von eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft zusammen mit der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) e.V. betriebene Portal www.internet-beschwerdestelle.de setzt dabei ausdrücklich auf die Mithilfe der Internetnutzer. Diese können über das Portal Beschwerden über verdächtige Internetinhalte einreichen. Die Meldung erfolgt wenn gewünscht anonym und wird daher auch von denjenigen genutzt, die Vorbehalte haben, sich direkt an die Polizei zu wenden.
Das Konzept funktioniert, die Erfolgszahlen sprechen für sich: Im Jahr 2013 gingen über 91.000 entsprechende Meldungen bei der eco Internet-Beschwerdestelle ein. Rund 3.000 davon betrafen rechtswidrige Inhalte wie Kinderpornografie, rassistisches Material oder andere Verstöße gegen Jugendschutz-Regelungen. (eco: ra)
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Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.
Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.
Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.
VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."
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