Einheitlicher Whistleblower-Schutz
Hinweisgeber vor Repressalien schützen: Deutschland setzt Whistleblowing-Richtlinie nicht fristgerecht um
Im Oktober 2019 hat die Europäische Union die Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Richtlinie (EU) 2019/1937), verabschiedet. Die Mitgliedstaaten waren verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren gesetzliche Regelungen zu schaffen, die Hinweisgeber vor Repressalien schützen
Die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, weil Deutschland die EU-Whistleblowing-Richtlinie nicht fristgerecht umgesetzt hat.
Dazu erklärt Dr. Sebastian Oelrich, Co-Leiter der Arbeitsgruppe Hinweisgeberschutz von Transparency Deutschland: "Lange haben wir davor gewarnt, nun ist es tatsächlich so weit gekommen: Deutschland hat einen blauen Brief aus Brüssel bekommen, weil wir es nicht geschafft haben, die EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern fristgerecht in nationales Recht zu überführen. Damit hinken wir im europäischen Vergleich hinterher. Wir fordern die neue Bundesregierung auf, jetzt zügig einen guten, umfassenden Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. Wir sind es den Menschen, die mit Zivilcourage und im Interesse der Allgemeinheit missbräuchliches Verhalten aufdecken, schuldig, dass sie endlich einen gesetzlichen Schutz genießen. Sie brauchen Rechtssicherheit – genauso wie Unternehmen und Behörden, die die Gesetzgebung umsetzen müssen und dafür Klarheit brauchen. Von einem effektiven und einheitlichen Whistleblower-Schutz profitieren am Ende alle."
Hintergrund
Im Oktober 2019 hat die Europäische Union die Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Richtlinie (EU) 2019/1937), verabschiedet. Die Mitgliedstaaten waren verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren gesetzliche Regelungen zu schaffen, die Hinweisgeber vor Repressalien schützen. Deutschland sowie viele weitere Mitgliedstaaten haben die Richtlinie jedoch nicht wie erforderlich bis zum 17. Dezember 2021 umgesetzt, gegen 23 Mitgliedstaaten hat die EU-Kommission daher Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Eine Einordnung zum jeweiligen Stand der Umsetzung finden Sie hier (Stand 17. Dezember 2021).
Transparency Deutschland fordert die Bundesregierung auf, bei der Umsetzung über die Richtlinie hinaus zu gehen und ein einheitliches und alle Rechtsbereiche umfassendes Gesetz zum Schutz von Hinweisgeber einzuführen. Das ist auch nötig, um das entsprechende Zivilrechtsübereinkommen des Europarats umzusetzen und dessen Ratifizierung in die Wege leiten zu können. Darüber hinaus setzt sich Transparency Deutschland unter anderem dafür ein, einen Unterstützungsfonds zum Ausgleich von Repressalien gegen Hinweisgeber einzuführen. (Transparency: ra)
eingetragen: 11.02.22
Newsletterlauf: 27.04.22
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