Vorstandsvergütung: Hauptversammlungs-Entscheidung sinnvoll Aufsichtsrat soll Verantwortung stärker wahrnehmen - Feste Vergütungsgrenze schränkt Eigentumsrechte zu stark ein
(25.04.13) - Die Financial Experts Association begrüßt den Vorschlag der Bundestagsfraktion der CDU/CSU, die Hauptversammlung von Aktiengesellschaften obligatorisch über die Vorstandsvergütung entscheiden zu lassen. Dies erfordere allerdings eine umfassende Darstellung des Vergütungssystems und seiner "Incentivierungswirkung".
In einem transparenten, weiterentwickelten Vergütungsbericht sollte daher die Hauptversammlung zwingend über das Vergütungssystem, die Zielerreichung, maximale und minimale variable Komponenten sowie sämtliche Sonderleistungen informiert werden. Und dabei sollten die Aktionäre durch ihre Präsenz und ihr Votum ihre Eigentumsrechte aktiv ausüben.
"Entscheidend bleibt dabei aber die Verantwortung des Aufsichtsrats, für ein transparentes Vergütungsmodell und eine angemessene Vergütungshöhe zu sorgen, die an einer nachhaltigen Wertentwicklung des Unternehmens ausgerichtet ist", sagte Klaus Grimberg, Präsident der Financial Experts Association.
Variable Gehaltsbestandteile sollten daher basierend auf einem Langfrist-Ziel über einen Mehrjahreszeitraum separat gesammelt, verrechnet und erst nach diesem Zeitraum ausgezahlt werden. Die Kritik an der Vergütungshöhe beziehe sich derzeit viel zu stark auf die Vorstände und adressiere zu wenig den Aufsichtsrat, der das Vergütungssystem beschlossen habe. Eine gesetzliche Begrenzung der Vergütung lehnen die Financial Experts ab, da dies ein zu starker Eingriff in die Eigentumsrechte der Aktionäre sei. (FEA - Financial Experts Association: ra)
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