Diskussion um Frauenquote hat genützt
Eindimensionale Quote ist kontraproduktiv: FEA begrüßt Bundestags-Entscheidung zu "Frauenquote für Aufsichtsräte"
In den aktuellen Besetzungsentscheidungen für Aufsichtsräte haben laut FEA Aspekte der Vielfalt wie Internationalität oder spezifische Kompetenz- oder Persönlichkeitsprofile an Bedeutung gewonnen
(16.05.13) - Die Financial Experts Association (FEA) teilt die Entscheidung des Bundestages vom April, zunächst keine gesetzliche Frauenquote für Aufsichtsgremien festzulegen. Basierend auf dem von Hamburg im Bundesrat eingebrachten Entwurf sollten bereits von 2018 an mindestens 20 Prozent der Mitglieder von Aufsichts- und Verwaltungsräten Frauen sein, fünf Jahre später soll die Quote bei 40 Prozent liegen. Ein solch drastischer Eingriff in die Eigentumsrechte sei nicht zu rechtfertigen.
Damit stimmt die FEA der Position von MdB Dr. Michael Fuchs zu, der stellvertretende Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und FEA-Schirmherr ist. Fuchs hatte in der Diskussion um die Frauenquote eine unternehmerische Position vertreten.
In den aktuellen Besetzungsentscheidungen für Aufsichtsräte haben laut FEA Aspekte der Vielfalt wie Internationalität oder spezifische Kompetenz- oder Persönlichkeitsprofile an Bedeutung gewonnen. Zugleich werde bei den im laufenden Jahr neu zu besetzenden Aufsichtsrats-Positionen deutlich, dass der Anteil der Frauen stark steige. FEA begrüßt diese Entwicklung auf freiwilliger Basis, denn ein kompetenter und vielfältig besetzter Aufsichtsrat liege im Interesse des Unternehmens, seiner Eigentümer und Beschäftigten.
Offenbar habe die seit dem vergangenen Jahr intensiv geführte Diskussion um eine gesetzliche Frauenquote die erheblich wichtigere Frage nach Vielfalt und Kompetenz deutlich vorangebracht – und so zu einem höheren Frauenanteil in Aufsichtsgremien beigetragen. Da Vielfalt für jedes Unternehmen in unterschiedlicher Form sinnvoll sein könne, sei eine eindimensionale, starre Quote allerdings kontraproduktiv.
Dennoch: Reformbedarf bei Besetzungsprozessen für Aufsichtsräte
Nach Überzeugung von FEA sind die Besetzungsprozesse für Aufsichtsräte aber längst nicht ausreichend transparent und professionell geführt. Eine langfristige Besetzungsplanung mit klaren Anforderungsprofilen für die jeweiligen Aufsichtsratspositionen seien entscheidend, um die Diversität und die Eignung der Aufsichtsratsmitglieder zu verbessern. Zusätzlich seien eine strukturierte Kandidatensuche und umfassende Informationen über die Aufsichtsratskandidaten sowie eine Begründung für den Wahlvorschlag für die Eigentümer als Entscheidungsgrundlage empfehlenswert.
So sollten Unternehmen rechtzeitig vor der Hauptversammlung oder Gesellschafterversammlung diese Informationen bereitstellen, um eine fundierte Wahl der Kandidaten zu ermöglichen. Dies steigere insbesondere in Publikumsaktiengesellschaften die Einflussmöglichkeiten der Aktionäre, ohne sie - wie bei einer starren Quote - in ihren Entscheidungsrechten einzuschränken. (FEA - Financial Experts Association: ra)
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