GdP fordert: Bundesjustizministerin muss zu "Spiegel"-Vorwürfen Stellung nehmen, der ein Gutachten gegen die Vorratsdatenspeicherung als Gefälligkeitsgutachten kritisierte Wenn die Vorwürfe des "Spiegel" zuträfen, sei die Bundesjustizministerin in ihrem Amt nicht mehr tragbar
(21.03.12) - Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die Bundesregierung aufgefordert, zu den Vorwürfen des "Spiegel" gegen Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger Stellung zu nehmen, sie habe sich ein Gefälligkeitsgutachten gegen die Vorratsdatenspeicherung erstellen lassen.
GdP-Vorsitzender Bernhard Witthaut sagte: "Wir haben uns schon bei der Präsentation des Gutachtens gewundert, weil es in der Frage der Notwendigkeit einer Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung zu völlig anderen Ergebnissen kam, als die Erfahrungen der Ermittler aus ihrer täglichen Praxis im Kampf gegen die Schwerstkriminalität."
Wenn die Vorwürfe des "Spiegel" zuträfen, so Witthaut, sei die Bundesjustizministerin in ihrem Amt nicht mehr tragbar. Der GdP-Chef forderte Bundeskanzlerin Merkel erneut nachdrücklich auf, die Regelung der Vorratsdatenspeicherung endlich zur Chefsache zu machen. Witthaut: "Die Vorratsdatenspeicherung ist eines der wesentlichen Instrumente der Verbrechensbekämpfung. Es darf nicht aus ideologischen und parteipolitischen Gründen untauglich gemacht werden." (GdP: ra)
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Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.
Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.
Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.
Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).
Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.
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