Besserer Datenschutz lasse sich nicht allein per Gesetz verordnen naiin fordert Aufklärungskampagnen zur Sensibilisierung der breiten Öffentlichkeit
(14.12.10) - Zu Beginn des 5. Nationalen IT-Gipfels in Dresden hat die gemeinnützige Nichtregierungsorganisation "no abuse in internet" (naiin) die Deutsche Bundesregierung dazu aufgerufen, ihre Bemühungen um einen besseren Datenschutz im Internet nicht nur auf die nationale Gesetzgebung zu konzentrieren. "Es ist für alle Beteiligten – Internet-Wirtschaft und Netzgemeinde – zweifelsohne wichtig, dass das bestehende Datenschutzrecht endlich an das Internet-Zeitalter angepasst wird. Doch nationale Gesetze allein werden es im globalen Internet nicht richten können", erklärt Dennis Grabowski, 1. Vorsitzender von naiin.
Die gemeinnützige Einrichtung, die sich für mehr Datenschutz im Internet einsetzt, fordert daher neben politischer Bemühungen auf internationaler Ebene vor allem die verstärkte Aufklärung der Internet-Nutzer über den Umgang mit eigenen Daten im weltweiten Datennetz. "Auf diesem Gebiet wird seitens der Bundesregierung noch viel zu wenig getan. Wer einen besseren Datenschutz im Internet will, kann ihn nicht einfach per Gesetz verordnen, sondern muss die Internet-Nutzer mitnehmen", so Grabowski.
naiin verweist darauf, dass viele Internet-Nutzer häufig ohne Not von sich aus persönliche und sehr sensible Daten über sich selbst oder gar über Dritte im Internet veröffentlichen, ohne sich der Folgen bewusst zu sein. "Es sind eben nicht nur Anbieter, die Daten von Nutzern einfordern. Daher muss im Kampf um einen besseren Datenschutz vor allem auch das Nutzer-Verhalten in den Fokus gerückt werden", fordert der naiin-Vorsitzende.
Hierzu seien groß angelegte Aufklärungskampagnen notwendig. "Diese müssten über die Schulen die jungen Internet-Nutzer adressieren, aber sich über die Medien auch an die breite Öffentlichkeit richten", so Grabowski. (naiin: ra)
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Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.
Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.
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Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).
Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.
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