naiin will, dass exzessives Mobbing strafbar wird


naiin: "Exzessives Mobbing ist eine besondere Form psychischer Gewaltausübung, als solche folgenschwer und demnach explizit unter Strafe zu stellen"
Ein nicht unerheblicher Teil der jungen Mobbing-Opfer entwickelt suizidale Gedanken


(27.01.11) - Die Nichtregierungsorganisation naiin fordert die Einführung eines Straftatbestandes, der exzessives Mobbing gegen Kinder und Jugendliche als besondere Form der psychischen Gewaltausübung ausdrücklich unter Strafe stellt. Das geht aus einem Schreiben hervor, das die Organisation in den vergangenen Tagen an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages sowie an die zuständigen Minister der Bundesregierung übermittelt hat. Täglich werden nach Angaben von naiin Zigtausende Kinder und Jugendliche in fast jeder Schule in Deutschland erniedrigt, gepeinigt und psychisch gequält. Studien zufolge sind bereits zwischen 15 und 30 Prozent der Schüler betroffen. Im Internet setzt sich das Mobbing zudem außerhalb der Schulzeit sowie in den Ferien fort.

Die Folgen exzessiven Mobbings sind für die jungen Opfer teils sehr gravierend und haben Auswirkungen auf ihr gesamtes Leben: Ein nicht unerheblicher Teil der jungen Mobbing-Opfer entwickelt suizidale Gedanken. Einige zeigen selbstverletzendes Verhalten. Weitere Kinder und Jugendliche unternehmen Suizidversuche, von denen wiederum einige vollendet werden. "Exzessives Mobbing ist eben nicht 'Kinder sind einfach nur Kinder'. Es ist nicht eine einfache Beleidigung, Verleumdung oder Körperverletzung, sondern es ist destruktiv, schadet unserer Gesellschaft und ist eine Bedrohung für das gesundheitliche Wohlergehen vieler Kinder und Jugendlicher, die auf den Schutz der Gesellschaft zwingend angewiesen sind. Exzessives Mobbing ist eine besondere Form psychischer Gewaltausübung, als solche folgenschwer und demnach explizit unter Strafe zu stellen", betont Dennis Grabowski, 1. Vorsitzender von naiin.

Darüber hinaus fordert die gemeinnützige Organisation vom Gesetzgeber im Besonderen auch das so genannte "Bullicide" unter Strafe zu stellen. Dabei werden Minderjährige – ganz gleich ob online oder offline – mit der Intention gemobbt, sie in den Suizid zu treiben. "Schon die Schwere der Folgen, die exzessives Mobbing in vielen Fällen nach sich zieht, begründet dessen Aufnahme als eigenständiger Straftatbestand in den Straftatenkatalog. Darüber hinaus sind viele Peiniger bereits strafmündig. Der Rechtsstaat sollte daher in die Lage versetzt werden, dieses Phänomen vollumfänglich erfassen zu können", erklärt Dennis Grabowski.

Von einem eigenständigen Straftatbestand erhofft sich naiin zudem klare Signale in die Gesellschaft – ein Signal der Abschreckung an die Täter und deren Elternhäuser, ein Signal der besonderen Wachsamkeit sowie des Engagements an die Schulen und Lehrkräfte sowie ein Signal der Unterstützung an die zahlreichen Opfer. "Die Einführung eines entsprechenden Straftatbestandes wäre natürlich nur ein erster Schritt, dem viele weitere auf Länder- und kommunaler Ebene folgen müssen. Aber dieser erste Schritt – diese weitere Regel für ein friedliches, gesellschaftliches Zusammenleben und der damit verbundene Konsens, dass Mobbing Unrecht ist – ist im Kampf gegen Mobbing unerlässlich", bekräftigt der naiin-Vorsitzende. (naiin: ra)

naiin: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Berichtspflichten dürfen kein Selbstzweck sein

    Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.

  • Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften

    Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.

  • FIDA-Einführung belastet Finanzsektor erheblich

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.

  • EU-Regulierung von Online-Marktplätzen

    Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen