EU-Richtlinie umgesetzt


Korruptionsgesetz: Strafbarkeit von Abgeordnetenbestechung überfällig, Hackerparagraph überflüssig
Mehr als sechzehn Jahre lang hat sich eine Bundesregierung nach der anderen davor gedrückt, das Strafrechtsübereinkommen des Europarats vom 27. Januar 1999 in nationales Recht umzusetzen und Abgeordnetenbestechung endlich auch in Deutschland unter Strafe zu stellen wie im überwiegenden Rest der Welt

(10.04.15) - Der Bundestag beriet in erster Lesung einen von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzes-Entwurf zur Bekämpfung von Korruption. Der Regierungsvorschlag enthält neben der lange überfälligen Umsetzung europäischer Strafrechtsabkommen in nationales Recht auch die Forderung nach einer Verschärfung des Strafmaßes bei Aktivitäten, die unter den sogenannten Hackerparagraphen (§ 202c StGB) fallen. Damit soll eine EU-Richtlinie umgesetzt werden, die Mitgliedstaaten, dazu verpflichtet, Angriffe auf Informationssysteme unter Strafe zu stellen [1].

Zur Umsetzung der Strafrechtsabkommen in nationales Recht erklärt Melanie Kern, die sich bereits im letzten Bundestagswahlkampf als Kandidatin für bessere Korruptionsbekämpfung stark gemacht hat:

"Besser spät als nie, muss man da wohl sagen. Mehr als sechzehn Jahre lang hat sich eine Bundesregierung nach der anderen davor gedrückt, das Strafrechtsübereinkommen des Europarats vom 27. Januar 1999 in nationales Recht umzusetzen und Abgeordnetenbestechung endlich auch in Deutschland unter Strafe zu stellen wie im überwiegenden Rest der Welt. Zwei rot-grüne Regierungen und eine schwarz-gelbe Koalition gingen darüber ins Land. Volle 43 Staaten Europas haben es früher als Deutschland geschafft, das Abkommen zu ratifizieren – von Albanien und Bulgarien über Griechenland und Luxemburg bis hin zur Schweiz und Zypern. Sogar Weißrussland hat das Abkommen bereits vor acht Jahren umgesetzt – dabei ist dieses Land noch nicht einmal Mitglied im Europarat [1]. Mit Diätenerhöhungen waren die Abgeordneten des Bundestages wesentlich schneller bei der Hand: Diese haben sie im gleichen Zeitraum zehn Mal erhöht, insgesamt um fast ein Drittel. Die Kostenpauschale sogar elf Mal [2]."

Zur Anhebung des Strafmaßes bei Aktivitäten, die unter den Hackerparagraphen fallen, ergänzt Stefan Körner, Bundesvorsitzender der Piratenpartei:

"Statt die Mindesthöchststrafe von ein auf zwei Jahre zu erhöhen, sollte der Hackerparagraph komplett abgeschafft werden. Computerprogramme müssen zugänglich gemacht und kommuniziert werden dürfen. Nur so ist ein offener Austausch zwischen Bürgern, Unternehmen und Sicherheitsforschern möglich. Es geht vollkommen in die falsche Richtung, am Hackerparagraph festzuhalten, da er auf Seiten der Administratoren und Sicherheitsspezialisten zu einer enormen Rechtsunsicherheit führt und so die Verbesserung der IT-Sicherheit durch einen offenen Erfahrungsaustausch verhindert."

Quellen:
[1] Gesetzesentwurf:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/043/1804350.pdf
[2] Unterzeichnerstaaten der europäischen Strafrechtskonvention - aktueller Stand
http://conventions.coe.int/Treaty/Commun/ChercheSig.asp?NT=173&CM=1&DF=11/07/2012&CL=GER
[3] Übersicht über die Versorgung der Bundestagsabgeordneten in Deutschland seit 1949
https://de.wikipedia.org/wiki/Abgeordnetenentsch%C3%A4digung#Versorgung_der_Bundestagsabgeordneten
(Piratenpartei: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • "Recht auf schnelles Internet"

    Der Digitalausschuss des Bundestages hat über die Anhebung der Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten entschieden. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Statt neue Verpflichtungen für die Netzbetreiber aufzubauen, sollte die Bundesregierung die bürokratischen Hürden für den Netzausbau abbauen. Alle Menschen und Unternehmen brauchen einen schnellen Zugang ins Internet. Damit dieses Ziel in Deutschland erreicht wird, haben die Netzbetreiber den Gigabit-Ausbau massiv beschleunigt und investieren bis 2025 rund 50 Milliarden Euro in den Ausbau von Glasfasernetzen."

  • Bitkom zum Recht auf Reparatur

    Am 23. April 2024 stimmte das EU-Parlament über das Recht auf Reparatur ab. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Länger nutzen ist oft umweltfreundlicher - das gilt auch für Smartphones, Tablets und andere digitale Geräte. Bitkom begrüßt daher, dass sich die EU dieses Themas mit der Einführung eines Rechts auf Reparatur annimmt. Positiv sticht bei der neuen EU-Richtlinie heraus, dass defekte IT-Geräte durch gebrauchte und professionell wiederaufbereitete Geräte - sogenannte Refurbished-IT - ersetzt werden können."

  • AI Act nahm letzte Hürde

    Die Mitgliedsstaaten der EU beschlossen am 21. Mai 2024 im Ministerrat den AI Act. Nach der Veröffentlichung könnte der AI Act bereits Ende Juni oder Anfang Juli in Kraft treten. Unternehmen müssen bereits sechs Monate später erste Regeln befolgen. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst,

  • Sechs Jahre DSGVO

    Am 25. Mai wurde die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sechs Jahre alt. Seit ihrer Anwendbarkeit verhängten europäische Datenschutzbehörden in mehr als 2.200 öffentlich bekannten Fällen Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 4,5 Milliarden Euro. Insbesondere Big-Tech-Unternehmen sind anfällig für hohe Bußgelder.

  • Sicherheit des Bankensektors in Europa

    Das Europäische Parlament hat am 24. April 2024 seine Position zu den Gesetzesvorschlägen der EU-Kommission für eine Änderung des Rahmenwerks für die Bankenabwicklung und Einlagensicherung (CMDI-Review) verabschiedet. Aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft werden dadurch bewährte Sicherungssysteme gefährdet und Finanzierungsmöglichkeiten für die Wirtschaft beeinträchtigt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen