Störerhaftung für Filehoster


Die Filehoster sind angehalten, den Inhalt der Dateien zu überprüfen, nicht nur die Namen
Piratenpartei hält dies für einen "schweren Eingriff in den bewegten Datenverkehr, der so nicht hinzunehmen ist"


(19.07.12) - Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) wurde eine Störerhaftung für Filehoster eingeführt. Filehoster müssen zukünftig darauf achten, welche Daten auf ihren Servern lagern, und können für diese haftbar gemacht werden, wenn es sich dabei um urheberrechtlich geschütztes Material handelt.

Markus Barenhoff, stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland, bezieht zu diesem Urteil wie folgt Stellung:

"Alle diese Debatten, Urteile und Gesetzesinitiativen zeigen, dass es sich um eine viel grundsätzlichere Frage dreht, die quer durch die Gesellschaft und alle Lebensbereiche geht – also eine Kultur- und Wertefrage: Wie gehen wir in Zukunft mit Daten, Informationen und
Netzwerken und deren Verbreitung in Zeiten des Internets um? Der Versuch, das Gefühl des Kontrollverlustes über Informationen durch die normative Kategorie der 'illegalen Daten' zu kompensieren, ist zwar historisch und sozialpsychologisch nachvollziehbar, erscheint mir aber nicht zielführend."

Stephan Urbach, Internetaktivist und Mitglied der Piratenpartei Deutschland, ergänzt: "Die Filehoster sind angehalten, den Inhalt der Dateien zu überprüfen, nicht nur die Namen. Ich halte das für einen schweren Eingriff in den bewegten Datenverkehr, der so nicht hinzunehmen ist." (Piratenpartei: ra)

Lesen Sie auch:
Upload einer urheberrechtlich geschützten Datei
Rechtsverletzungen auf File-Hosting-Services


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Politik auf EU-Ebene gefordert

    Der Digitalverband Bitkom plädiert vor der Konstituierung der neuen EU-Kommission für ein Umdenken in der europäischen Verbraucherpolitik. In den letzten Jahren wurde eine kaum überschaubare Vielzahl neuer Regeln wie Datenschutz-Grundverordnung, Digital Markets Act, Data Act, AI Act oder dem Digital Services Act und diverse Verbraucherrechtsrichtlinien erlassen.

  • Quantum-Sicherheit beginnt jetzt

    Die Veröffentlichung der Post-Quantum-Standards durch das NIST markiert einen entscheidenden Fortschritt in der Absicherung der digitalen Zukunft. Bislang befanden sich Entwickler und Sicherheitsteams in einer abwartenden Position, doch mit der Finalisierung dieser Standards beginnt nun der Weg zur Quantum-Sicherheit.

  • NIS2-Umsetzung & Null-Toleranz-Strategie

    148 Milliarden Schaden im vergangenen Jahr - und längst noch kein Ende in Sicht: Die Bedrohungslage ist und bleibt prekär. Zudem sorgen Digitalisierung, Cloud und KI für neue Angriffsflächen und eröffnen den Hackern eine Vielzahl an Möglichkeiten. Dies zeigt auch die jüngste Lünendonk-Studie. Der zu Folge hakt es insbesondere bei der E-Mail-Sicherheit und dem Schwachstellenmanagement. Trotz einer anhaltend massiven Bedrohungslage hat rund ein Drittel der Unternehmen keinen Überblick über den tatsächlichen Cybersecurity-Status.

  • Herausforderungen und Chancen der NIS-2-Direktive

    Mit der bevorstehenden Frist zur Umsetzung der NIS-2-Direktive stehen viele Unternehmen vor einer bedeutenden Herausforderung. Unsere Beobachtungen zeigen, dass viele Unternehmen Schwierigkeiten haben werden, die Anforderungen rechtzeitig zu erfüllen. Dies liegt vor allem daran, dass das Thema zu lange vernachlässigt wurde.

  • NIS-2-Richtlinien treten bald in Kraft

    Die NIS-2-Richtlinien treten in wenigen Monaten in Kraft und sind derzeit in aller Munde. Die zahlreichen Vorträge und Veranstaltungen zu diesem Thema unterstreichen nicht nur dessen Bedeutung, sondern zeigen auf, dass es noch viel Informationsbedarf bei Verantwortlichen und Entscheidern gibt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen