Störerhaftung für Filehoster
Die Filehoster sind angehalten, den Inhalt der Dateien zu überprüfen, nicht nur die Namen
Piratenpartei hält dies für einen "schweren Eingriff in den bewegten Datenverkehr, der so nicht hinzunehmen ist"
(19.07.12) - Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) wurde eine Störerhaftung für Filehoster eingeführt. Filehoster müssen zukünftig darauf achten, welche Daten auf ihren Servern lagern, und können für diese haftbar gemacht werden, wenn es sich dabei um urheberrechtlich geschütztes Material handelt.
Markus Barenhoff, stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland, bezieht zu diesem Urteil wie folgt Stellung:
"Alle diese Debatten, Urteile und Gesetzesinitiativen zeigen, dass es sich um eine viel grundsätzlichere Frage dreht, die quer durch die Gesellschaft und alle Lebensbereiche geht – also eine Kultur- und Wertefrage: Wie gehen wir in Zukunft mit Daten, Informationen und
Netzwerken und deren Verbreitung in Zeiten des Internets um? Der Versuch, das Gefühl des Kontrollverlustes über Informationen durch die normative Kategorie der 'illegalen Daten' zu kompensieren, ist zwar historisch und sozialpsychologisch nachvollziehbar, erscheint mir aber nicht zielführend."
Stephan Urbach, Internetaktivist und Mitglied der Piratenpartei Deutschland, ergänzt: "Die Filehoster sind angehalten, den Inhalt der Dateien zu überprüfen, nicht nur die Namen. Ich halte das für einen schweren Eingriff in den bewegten Datenverkehr, der so nicht hinzunehmen ist." (Piratenpartei: ra)
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