Siemens kommentiert Directors' Dealings
Siemens nimmt Vorstände in Schutz: Klarstellung von Siemens zum Thema "Mitteilungspflichtige Wertpapiergeschäfte von Organmitgliedern"
Transaktionsgewinn ist in der Regel nur ein Bruchteil des Transaktionsvolumens
(07.05.07) – Die Siemens-Vorstände Johannes Feldmayer, Rudi Lamprecht und Erich Reinhard veräußerten Aktien im Wert von mehr als sieben Millionen Euro. Die Verkäufe folgen der Rücktrittsankündigung von Vorstandschef Klaus Kleinfeld im Abstand von nur wenigen Tagen und der Spekulation, dass der Aufsichtsrat der Siemens AG unter der Führung von Gerhard Cromme beabsichtigt, die Zahl der Zentralvorstände von zehn auf drei zu reduzieren .
Auch der scheidende Siemens-Vorstandsvorsitzende Klaus Kleinfeld hatte am 2. Mai exakt 69.735 Siemens-Aktien verkauft und zwar im Wert von 6,3 Mio Euro.
In den Medien wurde diese Meldung oft dargestellt unter dem Tenor "Vorstände machen Kasse".
Siemens sah sich jetzt genötigt, den Sachverhalt klarzustellen und beweist, wie dünnhäutig Konzern-intern mit der Materie "Korruption und Siemensvorstände" umgegangen wird.
Wir veröffentlichen an dieser Stelle die Pressemitteilung von Siemens ungekürzt und unkommentiert:
Die aktuelle Medienberichterstattung zu den jüngsten, mitteilungspflichtigen Wertpapiergeschäften (Directors’ Dealings) von Mitgliedern des Siemens-Vorstands gibt Anlass, die Faktenlage nochmals klarzustellen.
Es wird der Eindruck erweckt, dass Mitglieder des Vorstandes das Gesamtvolumen dieser Transaktionen als Gewinn erhalten hätten. Hierzu ist festzuhalten: Der jeweilige Transaktionsgewinn vor Steuern, der durch die Ausübung von Aktienoptionen aus dem inzwischen ausgelaufenen Aktienoptionsplan 2001 erzielt werden kann, ist in der Regel nur ein Bruchteil des Transaktionsvolumens. Er ergibt sich aus der Differenz zwischen dem bei Zuteilung ermittelten Ausübungspreis der Option und dem tatsächlichen Schlusskurs der Siemens-Aktie im Xetra-Handel am Tag der Ausübung.
Der Siemens Aktienoptionsplan 2001 wurde in jenem Jahr von der Hauptversammlung mit einer Laufzeit von fünf Jahren verabschiedet. Unter dem Plan wurden zuletzt im Dezember 2005 Aktienoptionen als Vergütungsbestandteil des weltweiten Führungskreises im Siemens-Konzern, darunter auch die Mitglieder des Vorstandes, ausgegeben. Zu Beginn des Geschäftsjahres 2007 wurde gemäß Beschluss von Aufsichtsrat und Vorstand auf die Neuausgabe von Aktienoptionen verzichtet.
Die Ausübung zugeteilter Optionen ist nur unter Berücksichtigung der geltenden Ausübungsbeschränkungen sowie Verfallsdaten der einzelnen Jahrestranchen ausgegebener Aktienoptionen möglich. Nach Ablauf einer zweijährigen Wartezeit ab Zuteilung können die Optionen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren ausgeübt werden, danach verfallen sie. Der Ausübungspreis beträgt 120 Prozent des Basispreises. Der Basispreis entspricht dem durchschnittlichen Eröffnungskurs der Siemens-Aktie an den fünf Handelstagen, die der Optionszuteilung vorausgehen. Die Optionen können nur dann ausgeübt werden, wenn der Kurs der Siemens-Aktie mindestens einmal während der Laufzeit der Option das Erfolgsziel, das dem Ausübungspreis entspricht, erreicht. Die Ausübungskurse für Optionen des Aktienoptionsplans 2001 liegen je nach Basispreis bei Zuteilung zwischen 53,70 und 87,19 EUR.
Umfassende Informationen zum Siemens Aktienoptionsplan 2001 finden Sie im Geschäftsbericht 2006 auf den Seiten 226ff. Dieser ist unter anderem im Internet unter www.siemens.com/geschaeftsbericht verfügbar.
Das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verpflichtet die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der Siemens AG den Erwerb oder die Veräußerung von Siemens Aktien der Gesellschaft selbst sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitzuteilen. Siemens veröffentlicht alle Transaktionen seit Einführung der Meldepflicht im Jahr 2005.
Eine vollständige Auflistung aller mitteilungspflichtigen Transaktionen seit diesem Jahr finden Sie unter www.siemens.com/mitteilungspflichtige-wertpapiergeschaefte.
(Siemens: ra)
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