Bundesteilhabegesetz ist mangelhaft
Menschen mit Behinderung müssen materiell besser und nicht schlechter gestellt werden gegenüber dem geltenden Recht
DBR sieht im geplanten Bundesteilhabegesetz allerdings die Gefahr von Leistungseinschränkungen
"Der Entwurf für ein Bundesteilhabegesetz stellt den Deutschen Behindertenrat (DBR) nicht zufrieden. Als das wichtigste behindertenpolitische Reformvorhaben dieser Legislaturperiode darf es in der vorliegenden Form nicht vom Bundestag und Bundesrat beschlossen werden", erklärt Ulrike Mascher, Vorsitzende des Sprecherrats des Deutschen Behindertenrats und Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland.
"Menschen mit Behinderung müssen materiell besser und nicht schlechter gestellt werden gegenüber dem geltenden Recht", fordert Mascher. Der DBR sieht im geplanten Bundesteilhabegesetz allerdings die Gefahr von Leistungseinschränkungen und weiteren möglichen Verschlechterungen für Menschen mit Behinderung.
Der DBR sieht zwar auch positive Ansätze in der Gesetzesvorlage des Bundesteilhabegesetzes, jedoch überwiegen die negativen Aspekte. Inakzeptabel seien vor allem Einschränkungen des leistungsberechtigten Personenkreises, Leistungsausschlüsse oder -einschränkungen, die grundsätzliche Beibehaltung der Einkommens- und Vermögensgrenzen für Menschen mit Behinderung, der Vorrang der Leistungen der Pflegeversicherung vor Leistungen der Eingliederungshilfe sowie die Aushöhlung des Grundsatzes "ambulant vor stationär" bzw. des Wahlrechts von Menschen mit Behinderung, etwa beim Wohnen.
"Wir appellieren an Bundestag und Bundesrat, das Gesetz nachzubessern und sich für eine echte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben von Menschen mit Behinderung einzusetzen", so Mascher. (Sozialverband VdK Deutschland: ra)
eingetragen: 30.06.16
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