Sperrung der Accounts von Donald Trump


Bitkom zur Debatte um die Kontensperrung in sozialen Medien
Man kann den Netzbetreibern nicht vorwerfen, dass sie die Meinungsfreiheit einschränkt haben, nachdem man sie mit dem NetzDG aufgefordert hat, genau dies bei strafbaren Inhalten zu tun



Zur jüngsten Debatte um die Sperrung der Nutzerkonten des US-Präsidenten Donald Trump in mehreren sozialen Medien erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:

"Wir wundern uns über die sehr grundsätzliche Kritik der Bundesregierung an der Sperrung der Accounts Donald Trumps durch einige große Plattformen. Die Bundesregierung vollzieht damit eine 180-Grad-Wende in ihrer Politik gegen Hassrede und strafwürdige Inhalte im Internet. Mit dem NetzDG hat die Bundesregierung erst kürzlich die Betreiber großer Plattformen wie Twitter, Facebook und Youtube gesetzlich verpflichtet, aktiv, eigenständig und ohne weitere Aufforderung durch Gerichte oder Behörden einzugreifen, wenn sie strafbare Inhalte auf ihren Plattformen entdecken.

Tun sie dies nicht innerhalb von 24 Stunden und in schwierig zu entscheidenden Fällen innerhalb einer Woche, drohen ihnen Millionen-Strafen. Dass diese Praxis auch die Meinungsfreiheit einschränken wird, wurde nicht nur von Bitkom vielfach angemahnt, seitens der Bundesregierung wurde es bewusst in Kauf genommen. Nun beziehen sich die Plattformbetreiber in dem aktuellen Fall zwar nicht auf das NetzDG, handeln aber in jenem Sinne, der ihnen durch das NetzDG verbindlich vorgegeben wird.

Die Bundesregierung mag den Plattformbetreibern vorwerfen, dass sie über das Ziel hinausschießen, wenn sie nicht nur einzelne Tweets oder Posts löschen, sondern einen Account komplett stilllegen. Man kann ihnen aber nicht vorwerfen, dass sie die Meinungsfreiheit einschränken, nachdem man sie mit dem NetzDG aufgefordert hat, genau dies bei strafbaren Inhalten zu tun. Eine solche Haltung ist zutiefst widersprüchlich. Die Bundesregierung wird sich entscheiden müssen, ob sie Betreiber zu eigenständigen Eingriffen auf ihren Plattformen zwingen will oder nicht.

Selbstverständlich müssen die Betreiber von kleinen und großen Plattformen, Web-Communitys oder Online-Spielen die Möglichkeit haben, Regeln aufzustellen und umzusetzen, nach denen ihre Angebote genutzt werden können. Und ebenso müssen sie die Möglichkeit haben, einzelne Inhalte oder Teilnehmer zu sperren, wenn gegen diese Regeln verstoßen wird, zumal im vielfach wiederholten Fall. Mindestens ebenso wichtig ist, dass die Behörden ihrerseits aktiv werden, strafwürdige Inhalte identifizieren und die Plattformen anhalten, solche Inhalte zu entfernen und im Bedarfsfall ihre Urheber zu sperren. Hier ist – wie inzwischen auch von einigen Spitzenpolitikern festgestellt wird – der Staat in der Pflicht. Dieser Pflicht sollte er nunmehr nachkommen."
(Bitkom: ra)

eingetragen: 19.01.21
Newsletterlauf: 15.03.21


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Datenschutz und Informationsfreiheit

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider ihren Tätigkeitsbericht vorgestellt. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Das Amt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist mit Blick auf die digitale Transformation und Zukunftstechnologien wie Künstlicher Intelligenz eines der wichtigsten in Deutschland. Der vorgelegte Tätigkeitsbericht zeigt den eingeschlagenen und dringend notwendigen Perspektivwechsel der BfDI, die Datenschutz und verantwortungsvolle Datennutzung gleichermaßen in den Blick nimmt."

  • Bitkom zum "AI Continent Action Plan" der EU

    Die EU-Kommission hat den "AI Continent Action Plan" vorgestellt, mit dem Europa bei Künstlicher Intelligenz zu den aktuell führenden Nationen USA und China aufschließen will. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Mit dem AI Continent Action Plan verschiebt die EU den Fokus von KI-Regulierung auf KI-Förderung - und dafür ist es höchste Zeit. Die europäischen Staaten können nur gemeinsam zu den führenden KI-Nationen USA und China aufschließen und die Grundlagen für eine wettbewerbsfähige, europäische KI schaffen. Eine KI aus Europa würde einen entscheidenden Beitrag zu Europas digitaler Souveränität leisten. Die aktuelle geopolitische Lage und die angespannten Handelsbeziehungen zu den USA machen dies notwendiger denn je."

  • Rückschlag im Kampf gegen Korruption

    Transparency Deutschland kritisiert den Koalitionsvertrag von Union und SPD als unzureichend im Hinblick auf Korruptionsbekämpfung und -prävention sowie Transparenz. Keine der drei Kernforderungen, die die Antikorruptionsorganisation bereits im Wahlkampf an die künftige Bundesregierung formuliert hatte, wurde im Koalitionsvertrag berücksichtigt. In der nächsten Legislaturperiode bleiben damit gravierende Defizite bestehen - und der Handlungsbedarf verschärft sich.

  • Nachhaltigkeit in der Unternehmensstrategie

    Die Europäische Kommission hat am 26.02.25 mit der Omnibus-Richtlinie ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Nachhaltigkeitsvorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit vorgelegt. Stefan Premer, Principal Sustainability Consultant - Global Lead Climate Strategy bei Sphera, Anbieterin von Lösungen für das Nachhaltigkeitsmanagement in Unternehmen, erläutert unten seine Sicht zu diesen Vorschlägen.

  • Risiken frühzeitig zu kontrollieren

    Die Regulierung von KI ist ein zentrales politisches und wirtschaftliches Thema - doch während Europa auf Vorschriften setzt, treiben die USA und China die Umsetzung voran. Die EU versucht mit dem AI-Act, Risiken frühzeitig zu kontrollieren, doch der technologische Fortschritt lässt sich nicht per Gesetz erzwingen. Unternehmen müssen Verantwortung übernehmen, indem sie Transparenz fördern und Vertrauen schaffen - nicht nur aus ethischen Gründen, sondern auch für wirtschaftliche Vorteile.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen