Sperrung der Accounts von Donald Trump


Bitkom zur Debatte um die Kontensperrung in sozialen Medien
Man kann den Netzbetreibern nicht vorwerfen, dass sie die Meinungsfreiheit einschränkt haben, nachdem man sie mit dem NetzDG aufgefordert hat, genau dies bei strafbaren Inhalten zu tun



Zur jüngsten Debatte um die Sperrung der Nutzerkonten des US-Präsidenten Donald Trump in mehreren sozialen Medien erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:

"Wir wundern uns über die sehr grundsätzliche Kritik der Bundesregierung an der Sperrung der Accounts Donald Trumps durch einige große Plattformen. Die Bundesregierung vollzieht damit eine 180-Grad-Wende in ihrer Politik gegen Hassrede und strafwürdige Inhalte im Internet. Mit dem NetzDG hat die Bundesregierung erst kürzlich die Betreiber großer Plattformen wie Twitter, Facebook und Youtube gesetzlich verpflichtet, aktiv, eigenständig und ohne weitere Aufforderung durch Gerichte oder Behörden einzugreifen, wenn sie strafbare Inhalte auf ihren Plattformen entdecken.

Tun sie dies nicht innerhalb von 24 Stunden und in schwierig zu entscheidenden Fällen innerhalb einer Woche, drohen ihnen Millionen-Strafen. Dass diese Praxis auch die Meinungsfreiheit einschränken wird, wurde nicht nur von Bitkom vielfach angemahnt, seitens der Bundesregierung wurde es bewusst in Kauf genommen. Nun beziehen sich die Plattformbetreiber in dem aktuellen Fall zwar nicht auf das NetzDG, handeln aber in jenem Sinne, der ihnen durch das NetzDG verbindlich vorgegeben wird.

Die Bundesregierung mag den Plattformbetreibern vorwerfen, dass sie über das Ziel hinausschießen, wenn sie nicht nur einzelne Tweets oder Posts löschen, sondern einen Account komplett stilllegen. Man kann ihnen aber nicht vorwerfen, dass sie die Meinungsfreiheit einschränken, nachdem man sie mit dem NetzDG aufgefordert hat, genau dies bei strafbaren Inhalten zu tun. Eine solche Haltung ist zutiefst widersprüchlich. Die Bundesregierung wird sich entscheiden müssen, ob sie Betreiber zu eigenständigen Eingriffen auf ihren Plattformen zwingen will oder nicht.

Selbstverständlich müssen die Betreiber von kleinen und großen Plattformen, Web-Communitys oder Online-Spielen die Möglichkeit haben, Regeln aufzustellen und umzusetzen, nach denen ihre Angebote genutzt werden können. Und ebenso müssen sie die Möglichkeit haben, einzelne Inhalte oder Teilnehmer zu sperren, wenn gegen diese Regeln verstoßen wird, zumal im vielfach wiederholten Fall. Mindestens ebenso wichtig ist, dass die Behörden ihrerseits aktiv werden, strafwürdige Inhalte identifizieren und die Plattformen anhalten, solche Inhalte zu entfernen und im Bedarfsfall ihre Urheber zu sperren. Hier ist – wie inzwischen auch von einigen Spitzenpolitikern festgestellt wird – der Staat in der Pflicht. Dieser Pflicht sollte er nunmehr nachkommen."
(Bitkom: ra)

eingetragen: 19.01.21
Newsletterlauf: 15.03.21


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Weitere Maßnahmen sollten folgen

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.

  • Dringend gesetzliche Klarheit & Bürokratieabbau

    Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.

  • Stärkung der Demokratie notwendiger denn je

    Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.

  • Bewertung von PCI DSS 4.0

    Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).

  • EU-Richtlinie gegen Diskriminierung muss kommen

    Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen