Neuregelung der Abgeordnetenbestechung


Transparency will Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung und Einführung eines Unternehmensstrafrechts
Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) hatte angekündigt, auf der Konferenz der Länder-Justizminister für die Einführung eines Unternehmensstrafrechts zu werben

(03.12.12) - Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. forderte anlässlich der Konferenz der Länder-Justizminister, die das Thema Abgeordnetenbestechung auf der Tagesordnung hatte, deutliche Signale zur Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung und zur Einführung eines Unternehmensstrafrechts.

Die Verschärfung der Abgeordnetenbestechung ist Voraussetzung für die Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC), die vor neun Jahren unterzeichnet wurde. Das Bundesjustizministerium argumentiert, dass der Gesetzentwurf aus der Mitte des Bundestages kommen muss, da die Verschärfung der Abgeordnetenbestechung die Rechte der Abgeordneten betrifft.

Jochen Bäumel, Vorstandsmitglied sagte: "Das Parlament hat es bis heute nicht aus eigener Kraft geschafft, die lückenhafte Regelung der Abgeordnetenbestechung zu verschärfen. Wir fordern die Länder-Justizminister auf, die Neuregelung der Abgeordnetenbestechung über eine gemeinsame Initiative im Bundesrat voranzubringen."

In den letzten Monaten wurde die Ratifizierung der UNCAC von verschiedenen Seiten eingefordert. So hatten sich über dreißig führende Wirtschaftsvertreter unter dem Dach der Internationalen Handelskammer (ICC) Deutschland an die Fraktionsvorsitzenden des Bundestages gewandt.

Einführung eines Unternehmensstrafrechts
Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) hatte angekündigt, auf der Konferenz der Länder-Justizminister für die Einführung eines Unternehmensstrafrechts zu werben. Transparency begrüßt diesen dringend notwendigen Anstoß zu einer rechtspolitischen Debatte über das Für und Wider eines formellen Unternehmensstrafrechts, wie es von der EU und der OECD auch für Deutschland gefordert wird. Das Ordnungswidrigkeitengesetz reiche laut Transparency trotz der im Bundestag beschlossenen Erhöhung des Bußgeldrahmens um den Faktor 10 für eine angemessene Sanktionierung nicht aus.

Peter von Blomberg, stellvertretender Vorsitzender, erklärte: "Wenn wir Korruptionsbekämpfung in der Wirtschaft ernst nehmen, brauchen wir Sanktionen, durch die Verantwortliche hinreichend abgeschreckt werden. Wir fordern die Länder-Justizminister auf, sich für die Einführung eines Unternehmensstrafrechts auszusprechen."

Aus rechtsdogmatischer Sicht wird argumentiert, dass Unternehmen nur wegen Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße belegt werden können. Anstelle der Einführung eines Unternehmensstrafrechts wird daher geplant, den Bußgeldrahmen um den Faktor 10 anzuheben.

Der Deutsche Bundestag hat die Anhebung des Bußgeldrahmens im Zuge der achten Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beschlossen. Am 23.11.2012 berät der Bundesrat über die Novelle. (Transparency: ra)

Transparency International: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Bedrohungslage ganzheitlich verstehen

    Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.

  • KI-Assistent ein potenzieller Angriffspunkt

    Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.

  • Umsetzung der E-Rechnungspflicht

    Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.

  • Globale Regulierung Künstlicher Intelligenz

    Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.

  • VdK prüft Musterklagen seiner Mitglieder

    VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen