EuGH-Urteil zur Gebrauchtsoftware


Aufspaltung von Lizenzen nicht zulässig: "Vor dem Kauf von Teil-Lizenzen haben wir immer gewarnt", sagt U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner
Compliance im Software-Lizenzwesen: Ab sofort darf gebrauchte Software weiterverkauft werden – egal ob CD-Rom, DVD oder Download-Kopie


(12.07.12) - Das EuGH Urteil vom 03.07.2012 schafft Klarheit auf dem Gebrauchtsoftware-Markt. Ab sofort darf gebrauchte Software weiterverkauft werden – egal ob CD-Rom, DVD oder Download-Kopie. Einzig die Aufspaltung von Lizenzen ist nicht zulässig. "Dieses finale Urteil bestätigt exakt unser Geschäftsmodell", freut sich U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner, "seit bald zehn Jahren kaufen und verkaufen wir ausschließlich vollständige Original-Gebraucht-Software-Lizenzen. Jetzt können wir auch im Download-Bereich (z.B. MS Office 2007) weiter aufstocken – und das sogar europaweit."

Weiter betont Reiner: "Das Verbot der Aufspaltung von Lizenzen des Sensations-Urteils tangiert uns nicht, da wir solche Lizenzen im Gegensatz zu anderen Gebraucht-Software-Händlern wegen des rechtlichen Rest-Risikos grundsätzlich nicht verkauft hatten. Und das war gut so. Meiner Meinung nach könnten jetzt Kunden, die aufgespaltene Lizenzen erworben haben, Probleme mit den Herstellern bekommen!"

"Wir raten dringend allen, die aufgespaltene Lizenzen erworben haben, so schnell wie möglich ihren Lizenzbereich in Ordnung zu bringen und falls nötig: Nachlizenzieren", empfiehlt der U-S-C Geschäftsführer, "vom Verkäufer ausgestellte Testate bringen im Falle einer Prüfung schon lange keine Rechtssicherheit mehr und in der Haftung ist die Geschäftsführung." (U-S-C: ra)

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