Umsetzung von Basel III


Bankenpaket: ECON behält einige Spezifika des europäischen Bankenmarktes im Blick
Die DK bedauert darüber hinaus, dass der ECON neben der eigentlichen Umsetzung des Baseler Rahmenwerkes zusätzlich vorschlägt, noch unausgereifte Regelungen zur Behandlung von sogenannten Kryptoassets aufzunehmen




Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) des Europäischen Parlamentes hat in seiner Sitzung nach langen und teilweise kontroversen Diskussionen zahlreiche Änderungen zum Legislativvorschlag der Europäischen Kommission zur Umsetzung von Basel III in der Europäischen Union (EU) (sogenanntes Bankenpaket) vorgeschlagen. Damit ist der Weg geebnet für zeitnahe Verhandlungen über die verschiedenen Vorschläge der europäischen Gesetzgebungsorgane, den sogenannten Trilog.

"Die Vorschläge des ECON tragen an wichtigen Stellen den Besonderheiten des europäischen Finanzmarktes Rechnung, was wir ausdrücklich begrüßen", sagt Daniel Quinten, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) federführend für die Deutsche Kreditwirtschaft (DK).

Dies betreffe beispielsweise die Übergangsregelung hinsichtlich der Finanzierung von Unternehmen, die über kein Rating einer externen Ratingagentur verfügen, oder die Berücksichtigung der bestehenden Beteiligungsstrukturen in Bankengruppen und Finanzverbünden. "Kritisch sehen wir jedoch, dass bei anderen bedeutsamen Themen wie der Finanzierung von Immobilien oder Infrastrukturprojekten Regelungen vorgeschlagen werden, die die Kreditvergabe in diesen wichtigen Bereichen erheblich reduzieren könnten", so Quinten weiter.

Die DK bedauert darüber hinaus, dass der ECON neben der eigentlichen Umsetzung des Baseler Rahmenwerkes zusätzlich vorschlägt, noch unausgereifte Regelungen zur Behandlung von sogenannten Kryptoassets aufzunehmen. Komplexe neue Regelungen sollten mit Besonnenheit verhandelt werden, um die Zukunftsfähigkeit Europas nicht zu gefährden. Die Einbringung neuer Themen in das laufende Gesetzgebungsverfahren birgt zudem die große Gefahr, dass die Trilog-Verhandlungen deutlich verzögert werden.

Aus Sicht der DK ist es dagegen notwendig, das Gesetzgebungsverfahren zügig zu einem Abschluss zu bringen. Denn bei der vorgesehenen Erstanwendung der umfangreichen Änderungen zum 1. Januar 2025 steht den Banken und Sparkassen sowie ihren IT-Dienstleistern bereits jetzt nur noch wenig Zeit für die umfangreichen Anpassungen zur Verfügung. Mit zunehmender Verhandlungsdauer muss daher auch sichergestellt werden, dass die Umsetzungszeiträume zeitlich angemessen sind. (Deutsche Kreditwirtschaft: ra)

eingetragen: 25.01.23
Newsletterlauf: 03.04.23

Deutsche Kreditwirtschaft: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Berichtspflichten dürfen kein Selbstzweck sein

    Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.

  • Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften

    Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.

  • FIDA-Einführung belastet Finanzsektor erheblich

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.

  • EU-Regulierung von Online-Marktplätzen

    Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen