Datenschutz: Neue Regeln, alte Probleme


Verbraucherzentrale Bundesverband hält neues Datenschutz-Gesetz für unzureichend
Immer noch leicht, den Kunden Einwilligungen in die Verwendung ihrer Daten zu Werbezwecken unterzuschieben


(31.08.09) - Die ab kommenden Dienstag geltenden Neuregelungen beim Datenschutz werden den Datenhandel nicht wirksam unterbinden, prognostiziert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). "Mit Verbraucherdaten darf auch künftig ohne Einwilligung der Betroffenen gehandelt werden", kritisiert Vorstand Gerd Billen. Zudem sei es weiterhin leicht, den Kunden Einwilligungen in die Verwendung ihrer Daten zu Werbezwecken unterzuschieben.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert, das Thema nach der Bundestagswahl umgehend wieder auf die Tagesordnung zu setzen. Nach einer aktuellen Umfrage von infratest dimap im Auftrag des vzbv sehen 87 Prozent der Wählerinnen und Wähler Handlungsbedarf im Bereich Datenschutz.

Am 1. September 2009 tritt das novellierte Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft. Es regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten, Auskunftsansprüche und auch Bußgelder bei Verstößen. Trotz einiger begrüßenswerter Neuerungen, etwa Verbesserungen beim Arbeitnehmerdatenschutz, striktere Anforderungen an die Datensicherheit und mehr Präventionsmöglichkeiten für die Datenschutzaufsicht, bleibt die Novelle weit hinter den ursprünglichen Ankündigungen und dem Handlungsbedarf zurück.

Als Kernstück der überfälligen Reform hatten Bund- und Ländervertreter beim Datenschutzgipfel 2008 das Verbot der Datenweitergabe ohne Einwilligung (Abschaffung des Listenprivilegs) vereinbart. Auch sollten Datennutzung und Datenhandel nur noch mit Zustimmung der Verbraucher möglich sein. In beiden Punkten ist die Politik eingeknickt. Auch wurde die Forderung nicht aufgegriffen, die Verbraucherorganisationen mit dem Recht auszustatten, gegen Datenschutzverstöße effektiv vorzugehen.

"Die Regierungsfraktionen hatten den geplanten Maßnahmen-Katalog Stück für Stück zurechtgestutzt, bis eine Placebo-Gesetzgebung übrigblieb", so Billen. Dabei hatte sich Bundeskanzlerin Angela Merkel beim Deutschen Verbrauchertag am 12. Mai 2009 noch eindeutig positioniert: "Daten über Wohnort, Name und Kaufverhalten sollen nicht ohne Zustimmung einfach verkauft, gehandelt oder zur Profilbildung genutzt werden können", sagte sie damals. "Sollte die Bundeskanzlerin die Wahl erneut gewinnen, werden wir sie an ihre Worte erinnern", kündigt Billen an. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

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