Auch Prüfung anderer Abkommensteile notwendig


EU-Kanada-Freihandelsabkommen nicht unterschriftsreif: vzbv fordert öffentliche Konsultation bei CETA
Der vzbv kritisiert insbesondere die Aufnahme der umstrittenen Investorenschutzregeln in CETA, ohne die Ergebnisse der Stellungnahmen zu den gleichen Regeln in TTIP abzuwarten, die die EU-Kommission erst für November angekündigt hat

(07.10.14) - In Brüssel setzte die Handelsarbeitsgruppe des EU-Rates mit Vertretern der EU-Mitgliedstaaten die Beratung über das EU-Kanada-Freihandelsabkommen (CETA) fort. Auf Basis der öffentlich bekannten Textfassung hält der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Nachbesserungen für erforderlich und fordert zugleich eine öffentliche Konsultation bei CETA. Der vzbv kritisiert insbesondere die Aufnahme der umstrittenen Investorenschutzregeln in CETA, ohne die Ergebnisse der Stellungnahmen zu den gleichen Regeln in TTIP abzuwarten, die die EU-Kommission erst für November angekündigt hat. "Die Investorenschutzklauseln in CETA gehen zu weit. Würde ihnen in dieser Form zugestimmt, wäre auch die Tür für Änderungen in TTIP zu, denn CETA ist die kleine Schwester von TTIP", sagt Helga Springeneer, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik beim vzbv.

Der vzbv appelliert an die Deutsche Bundesregierung, insbesondere an das Bundeswirtschaftsministerium, dem CETA-Text in dieser Fassung nicht zuzustimmen. Die EU-Kommission müsse aufgefordert werden, die Verhandlungen mit Kanada fortzusetzen. Die Bundesregierung hat wiederholt erklärt, dass sie im Verhältnis von Staaten mit stabilen Rechts- und Justizsystemen keine besonderen Investorenschutzregeln für nötig erachtet. Diese Position muss nunmehr auch im EU-Rat vertreten werden, so der vzbv.

Im August hatte die ARD den zwischen der EU-Kommission und der Kanadischen Regierung ausgehandelten Abkommenstext veröffentlicht. Dieser liegt den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten nun zur Kommentierung vor. Die gemeinsame Beratung erfolgt unter anderem in der Handelsarbeitsgruppe des EU-Rates. Das Verhandlungsende wird für Ende September erwartet.

Die Passagen zum Investorenschutz in CETA sind weitgehend unverändert gegenüber den Vorschlägen, die die EU-Kommission ihrer Konsultation zum Investorenschutz in TTIP zugrunde gelegt hat. Der vzbv hat diese Vorschläge als zu vorteilhaft für ausländische Investoren kritisiert, die Reformvorschläge für das Investor-Staat-Schiedsverfahren genügten zudem nicht, um alle Verfahrensmissstände auszuräumen. "CETA sieht nicht einmal eine zweite Instanz vor, in der Schiedssprüche revidiert werden könnten. Nur ein Komitee soll mit der Prüfung und Ausgestaltung einer Berufungsinstanz beauftragt werden – darüber können Jahre vergehen", kritisiert Springeneer.

Der vzbv hält auch eine intensive Prüfung anderer Abkommensteile für notwendig. Insbesondere der Passagen, die die Bereiche Agrar, Lebensmittel, Dienstleistungen und die regulatorische Zusammenarbeit betreffen. Da das Freihandelsabkommen rund 535 Millionen Menschen in der EU und Kanada betreffen wird, hält der vzbv eine Beteiligung der (Fach-)Öffentlichkeit an dessen Prüfung für unabdingbar. Auch bei TTIP wird die Öffentlichkeit mit dem Argument zurückgedrängt, sie würde die Vertraulichkeit der Verhandlungen stören. Es sei ein unhaltbarer Zustand, dass die Öffentlichkeit auf geleakte Dokumente angewiesen sei, um die Inhalte der Abkommen einsehen zu können, so Springeneer.

Nach dem momentan bekannten Zeitplan findet am 25. und 26. September 2014 ein EU-Kanada-Gipfel statt, bei dem der formale Abschluss der Verhandlungen verkündet werden soll. Im Anschluss soll die juristische Feinprüfung des Abkommenstextes erfolgen. Die Ratifizierung von CETA wird für 2016 erwartet.

Weitere Informationen: www.vzbv.de/ttip
(Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

vzbv: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Reduktion bürokratischer Hürden war überfällig

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt, dass die EU-Kommission die Bedeutung des europäischen Verbriefungsmarktes erkannt und konkrete Reformvorschläge vorgelegt hat. Die geplanten Entlastungen bei Sorgfaltspflichten, Reporting und aufsichtlichen Prozessen sind ein Schritt in die richtige Richtung.

  • Haftungsübernahme der Banken & Betrugsproblem

    Die Europäische Union will Betrug eindämmen, bei dem Kundinnen und Kunden von Kriminellen getäuscht und zu Zahlungen verleitet werden. Der Rat hat sich nun auf seine Position zur Änderung des Zahlungsrechts verständigt. Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes und diesjähriger DK-Federführer, betont: "Betrug kann nur wirksam bekämpft werden, wenn alle Beteiligten - Kreditinstitute, Telekommunikationsanbieter und Internetplattformen - ihren Beitrag leisten. Das muss auch der gesetzliche Rahmen widerspiegeln." Denn die Kriminellen entwickelten ihre Betrugsmaschen ständig weiter und nutzen neue Einfallstore über Social Media und andere digitale Kommunikationsmittel. Unerlässlich ist aber auch die Wachsamkeit der Kundinnen und Kunden. "Ohne ihre Mithilfe kann das Problem nicht gelöst werden", so Herkenhoff weiter.

  • Neue EU-Labels zu Langlebigkeit

    Am 20. Juni 2025 trat die neue EU-Ökodesignverordnung in Kraft.?Zugleich gibt es neue EU-Labels zu Langlebigkeit und Reparierbarkeit. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Die neuen Regelungen zum Ökodesign und entsprechenden Kennzeichen sind ein wichtiger Schritt für mehr Nachhaltigkeit in der digitalen Welt."

  • Finanzsektor muss mitgedacht werden

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) sieht Fortschritte, da sich die EU-Mitgliedsstaaten auf eine allgemeine Ausrichtung zur Omnibus Initiative geeinigt haben. Die ursprünglich von der Europäischen Kommission geplanten Vereinfachungen bei Berichtspflichten im Bereich Sustainable Finance sind ein wichtiger Schritt, um Unternehmen von Bürokratie zu entlasten und Nachhaltigkeit in der Praxis wirksamer zu gestalten.

  • Krisenmanagement & Einlagensicherung

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt den politischen Kompromiss zur Reform des europäischen Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI). "Der Kompromiss ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Einlagensicherung kann modernisiert, das europäische Abwicklungsregime gestärkt werden. Doch zentrale Fragen zur Rolle und finanziellen Belastung nationaler Sicherungssysteme bleiben offen", sagt Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des diesjährigen DK-Federführers Bundesverband deutscher Banken."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen