Anlageberatung als Qualitätssiegel


Zentraler Kreditausschuss regt an: Gesetzliche Regelung für Honorarberatung sorgfältig prüfen
Anlageberatung dürfe nicht nur gegen Honorar zulässig sein, sondern müsse in der Breite der Kundschaft zur Verfügung stehen


(02.08.11) - Die deutsche Kreditwirtschaft regte anlässlich der Vorlage von "Eckpunkten für die Honorarberatung" durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz an, sorgfältig zu prüfen, ob eine gesetzliche Regelung der Honorarberatung notwendig sei.

In einem gemeinsamen Brief an Bundesministerin Ilse Aigner machten die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) vertretenen Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft deutlich, dass die Honorarberatung eine ergänzende Dienstleistung sei, die sich für einen Teil ihrer Kunden anbieten könne. Allerdings sei es nicht im Sinne der Kunden, damit im Ergebnis die Angebotsvielfalt zu beschränken.

Anlageberatung dürfe nicht nur gegen Honorar zulässig sein, sondern müsse in der Breite der Kundschaft zur Verfügung stehen. Versuche, den Begriff der Anlageberatung als Qualitätssiegel allein den Honorarberatern vorzubehalten, seien nicht nur europarechtswidrig. Sie ließen sich auch mit der Wirklichkeit des Bankgeschäfts nicht in Einklang bringen. Die Kreditwirtschaft betonte, dass sie ihren Kunden die Wahl lassen und allen Kunden hochwertige Beratung anbieten will. Anlageberatung sollte auch weiterhin Anlageberatung genannt werden können, ob auf Honorar- oder Provisionsbasis. (Zentraler Kreditausschuss: ra)

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