Zentraler Kreditausschuss regt an: Gesetzliche Regelung für Honorarberatung sorgfältig prüfen Anlageberatung dürfe nicht nur gegen Honorar zulässig sein, sondern müsse in der Breite der Kundschaft zur Verfügung stehen
(02.08.11) - Die deutsche Kreditwirtschaft regte anlässlich der Vorlage von "Eckpunkten für die Honorarberatung" durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz an, sorgfältig zu prüfen, ob eine gesetzliche Regelung der Honorarberatung notwendig sei.
In einem gemeinsamen Brief an Bundesministerin Ilse Aigner machten die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) vertretenen Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft deutlich, dass die Honorarberatung eine ergänzende Dienstleistung sei, die sich für einen Teil ihrer Kunden anbieten könne. Allerdings sei es nicht im Sinne der Kunden, damit im Ergebnis die Angebotsvielfalt zu beschränken.
Anlageberatung dürfe nicht nur gegen Honorar zulässig sein, sondern müsse in der Breite der Kundschaft zur Verfügung stehen. Versuche, den Begriff der Anlageberatung als Qualitätssiegel allein den Honorarberatern vorzubehalten, seien nicht nur europarechtswidrig. Sie ließen sich auch mit der Wirklichkeit des Bankgeschäfts nicht in Einklang bringen. Die Kreditwirtschaft betonte, dass sie ihren Kunden die Wahl lassen und allen Kunden hochwertige Beratung anbieten will. Anlageberatung sollte auch weiterhin Anlageberatung genannt werden können, ob auf Honorar- oder Provisionsbasis. (Zentraler Kreditausschuss: ra)
Zentraler Kreditausschuss: Kontakt und Steckbrief
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Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.
Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.
Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.
Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).
Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.
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