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Startschuss für den Zensus 2011


Innenminister Joachim Herrmann: "Zensus 2011 – Grundlage für wohnungs- und raumpolitische Entscheidungen" - Alle Informationen würden ausschließlich für statistische Zwecke verwendet
Datenschutz habe höchste Priorität - Er unterliege strikten rechtlichen Vorgaben


(24.11.10) - Seit Montag, den 22. November 2010, verschickt das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung an rund 1,8 Millionen Eigentümer und Verwalter von Wohnimmobilien in Bayern einen Vorbefragungsbogen zur Vorbereitung der Gebäude- und Wohnungszählung 2011. Innenminister Joachim Herrmann sagte dazu: "Die Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung bilden eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Wohnungspolitik und Raumplanung bei Bund, Ländern und Gemeinden. Stichtag für die Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung, den sogenannten Zensus, ist der 9. Mai 2011."

Bereits jetzt würden rund 1,8 Millionen Bayern Post vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung erhalten. Die Angeschriebenen seien ein Teil der bis dahin als Auskunftspflichtige für die Gebäude- und Wohnungszählung recherchierten Personen. Sie erhiellten Informationen zur Gebäude- und Wohnungszählung im kommenden Jahr und würden zur Überprüfung der Daten aufgefordert.

Dies diene der Aktualisierung und Vervollständigung der Anschriften zur Gewährleistung einer reibungslosen Haupterhebung. Der Datenschutz habe hierbei höchste Priorität. Er unterliege strikten rechtlichen Vorgaben. Alle Informationen würden ausschließlich für statistische Zwecke verwendet.

Der Bundesgesetzgeber habe 2009 mit dem Zensusgesetz 2011 eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung im kommenden Jahr angeordnet. Im Unterschied zu früheren Volkszählungen werde beim Zensus 2011 nicht die gesamte Bevölkerung Deutschlands befragt. Ein Großteil der erforderlichen Daten werd aus bereits vorhandenen Registern gewonnen.

Mangels Aufzeichnungen zu Gebäuden und Wohnungen müssten aber Wohnungsdaten durch eine postalische Befragung aller Eigentümer erhoben werden. Dabei würden zum Beispiel Angaben über das Baujahr, die Größe und Raumzahl sowie die Nutzungsart (vermietet oder leerstehend) der Immobilien erhoben. (Bayerisches Innenministerium: ra)


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