Datenschutzreform der EU
Bayerischer Innenminister Joachim Herrmann: "Mehr europäischer Datenschutz darf nicht zu weniger Datenschutz in den Mitgliedstaaten führen"
Europäische Datenschutzregelungen insbesondere im internationalen Datenverkehr oder bei der Rechtsdurchsetzung gegenüber globalen Internetdiensten sinnvoll und besser als nur nationale Regelungen
(16.07.12) - Die bayerische Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk und der bayerische Innenminister Joachim Herrmann sind heute in München mit der EU-Justizkommissarin und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Viviane Reding zu einem Arbeitsgespräch zusammengetroffen. Auf der Tagesordnung standen hierbei die Reform des Europäischen Datenschutzrechts sowie zahlreiche Themen der europäischen Justizpolitik, unter anderem das optionale gemeinsame Kaufrecht und die EU-Richtlinie für die Opferrechte.
Herrmann sagte: "Ziel der EU-Datenschutzreform muss es sein, für Bürger, Unternehmen und Verwaltung einen wirksamen und zukunftsfähigen Datenschutz zu entwickeln. Dabei gilt es, den Rechtsrahmen an die veränderten technischen und wirtschaftlichen Bedingungen in einer globalisierten Welt anzupassen. Ein hohes Datenschutzniveau muss dabei selbstverständlich sein." Merk fügte an: "Es freut mich, dass wir unter anderem zwei für die Menschen so wichtige Themen wie die geplante europaweite Stärkung der Rechte und des Schutzes der Opfer von Straftaten und die Schaffung eines optionalen gemeinsamen Kaufrechts in so offener und konstruktiver Atmosphäre besprechen konnten."
Der Innenminister unterstrich bei dem Gedankenaustausch, dass europäische Datenschutzregelungen insbesondere im internationalen Datenverkehr oder bei der Rechtsdurchsetzung gegenüber globalen Internetdiensten sinnvoll und auch besser seien als nur nationale Regelungen. Wo aber ein solcher internationaler Bezug fehle, müsse es bei Regelungsspielräumen der Mitgliedstaaten für den Datenschutz verbleiben. "Bei der Richtlinie zur Regelung des Datenschutzes bei der Polizei und der Justiz ist nicht erkennbar, weshalb die EU hier auch innerstaatliche Vorgänge erfassen möchte. Hier müssen die Mitgliedstaaten weiterhin selbst regeln können, wie Polizei, Justiz und Sicherheitsbehörden Daten erheben, speichern und übermitteln. Alles andere wäre auch aus Gründen der Subsidiarität problematisch."
Ebenso müsse bei einer Reform des EU-Datenschutzes die Unabhängigkeit der nationalen Datenschutzbehörden auch bei einer engen Zusammenarbeit mit der EU-Kommission sichergestellt sein. "Mehr europäischer Datenschutz darf nicht zu weniger Datenschutz in den Mitgliedstaaten führen. Dieses Ziel wird Bayern auch weiterhin in der europäischen Reformdebatte verfolgen", so der Innenminister.
Die Bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk erklärte zu den Gesprächen über die geplante europaweite Stärkung der Rechte und des Schutzes der Opfer von Straftaten: "Opferschutz ist für mich ein ganz zentrales Thema. Und in einem Europa, das von Freizügigkeit und zunehmender Mobilität geprägt ist, darf der Opferschutz nicht an den Grenzen der einzelnen Mitgliedstaaten halt machen. Gemeinsame Mindestnormen aller EU-Staaten sind deshalb wichtig für unsere Bürger. Sie müssen sich auch im EU-Ausland auf einen Grundstock an Rechten verlassen können, wenn sie dort Opfer einer Straftat werden. Deshalb war es wichtig und freut mich, dass wir uns heute über dieses Thema austauschen konnten."
Die Ministerin begrüßte zudem die guten und konstruktiven Gespräche zum Thema optionales gemeinsames Kaufrecht: "Bayern hat sich frühzeitig konstruktiv und intensiv in die Diskussion um die Schaffung eines solchen europäischen Vertragsrechts eingeschaltet. Bei einem so wichtigen Thema – für die Verbraucher in unserem Land, aber auch für die bayerische Wirtschaft – müssen wir uns einfach die Zeit nehmen, ergebnisoffen und lösungsorientiert über alle auftauchenden Fragen zu sprechen. Es freut mich, dass das auch heute in diesem Rahmen möglich war." (Bayerisches Justizministerium: ra)
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