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Wettbewerb im Breitbandmarkt


Bundesnetzagentur schafft Voraussetzungen für gemeinsame Nutzung der Infrastruktur durch Breko-Mitglieder und Telekom
Breko-Firmen fordern ungehinderten Endkundenzugang, um der Telekom ernsthaften Wettbewerb im Breitbandmarkt machen zu können


(05.04.07) - Der am 4. Aprill 2007 von der Bundesnetzagentur (BNetzA) vorgelegte Entwurf einer Regulierungsverfügung für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) findet die grundsätzliche Zustimmung des Bundesverbandes Breitbandkommunikation Breko. Wesentliches Kriterium ist die hierin sichergestellte Mitbenutzungsmöglichkeit der Telekom-Leerrohre vom Hauptverteiler (HVt) zum Kabelverzweiger (KVz) durch die Breko-Mitglieder, zu denen 95 Prozent des Festnetzwettbewerbs zählen, etwa Arcor, HanseNet, Versatel oder EWE TEL. "Das ist ein wichtiges Element, um auch in Zukunft unsere Chance zu wahren, der Telekom ernsthaften Wettbewerb im Breitbandmarkt zu machen", erklärt Breko-Geschäftsführer Rainer Lüddemann.

Unzufrieden ist der Verband allerdings mit den unklaren Aussagen zur konkreten technischen Form des Zugangs beim Kabelverzweiger am Straßenrand. Breko musste die Erfahrung machen, dass die Telekom sich standhaft weigerte, über dieses Problem zielorientiert zu verhandeln. Ende 2005 schon richtete Breko-Präsident Peer Knauer ein Aufforderungsschreiben an die Telekom, in dem er eine Beteiligung am Ausbau der KVz-Strukturen für den Fall zusagte, dass die Telekom eine wirtschaftlich tragfähige Kooperation anböte.

Eine Antwort blieb aus, offensichtlich, weil sich der Marktführer sicher fühlte, keinerlei Verpflichtung dieser Art nachkommen zu müssen. Dies hat sich mit der Veröffentlichung des o.g. Entwurfs geändert. Breko lehnt es ab, für die entstandene Zeitverzögerung nachträglich zur Kasse gebeten zu werden.

Lüddemann erklärte: "Wir erwarten, dass wir unsere Kundenzugänge innerhalb der neuen Kabelverzweiger realisieren können und nicht die Umwelt durch weitere Stahlkästen verschandeln müssen." Nun sei die Telekom am Zuge, so der Verbandsgeschäftsführer weiter. Sie habe durch den Bau neuer Verteiler voreilig Tatsachen geschaffen. Es könne jetzt nicht Aufgabe der Breko-Firmen sein, hierfür finanziell geradezustehen.

Breko sieht in der Regulierungsverfügung allerdings keine Grundlage für eine Abwertung der Zugänge am Hauptverteiler. Diese Möglichkeit müsse nach wie vor uneingeschränkt bestehen bleiben. (Breko: ra)


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Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

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