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Bußgelder gegen Pharmagroßhändler rechtskräftig


Bundeskartellamt: Mit Rücknahme der Einsprüche seitens der Großhandelsunternehmen und fünf persönlich Betroffener ist ein Bußgeld von insgesamt 2,185 Mio. Euro rechtskräftig geworden

Anfang 2003 hatte sich der Pharmagroßhändler Anzag zu einer sog. "Vorwärtsstrategie" entschlossen, um seinen Marktanteil auszubauen


(20.04.07) - Das Bundeskartellamt hatte im August 2006 gegen die vier größten Unternehmen des Pharmagroßhandels und sieben persönlich Verantwortliche Bußgelder wegen kartellrechtswidriger Absprachen in Höhe von insgesamt 2,635 Mio. Euro verhängt. Bei den betroffenen Unternehmen handelt es sich um die Andreae-Noris Zahn AG (Anzag), die Phoenix Pharmahandel AG & Co. KG (Phoenix), die Gehe Pharma Handel GmbH (Gehe) und die Sanacorp Pharmahandel AG (Sanacorp).

Anfang 2003 hatte sich der Pharmagroßhändler Anzag zu einer sog. "Vorwärtsstrategie" entschlossen, um seinen Marktanteil auszubauen. Im Rahmen dieser Strategie erhöhte Anzag die den Apothekern gewährten Rabatte. Um ihre verlorenen Marktanteile zurückzugewinnen, reagierten andere Pharmagroßhändler ebenfalls mit erhöhten Rabatten. Dies führte zu einem Preiskampf in der Branche.

Nach einem Wechsel im Vorstand entschloss sich Anzag Mitte 2003, den in der Branche als "Rabattschlacht" bezeichneten Preiskampf zu beenden. Dazu wurde mit den drei anderen großen bundesweit tätigen Pharmagroßhändlern Phoenix, Gehe und Sanacorp vereinbart, die von Anzag im Zuge der "Vorwärtsstrategie" gewonnenen Marktanteile wieder auf die drei Pharmagroßhändler zu verteilen. Auf regionaler Basis wurden daher sog. "Saldenlisten" ausgetauscht. In diesen wurde aufgelistet, wie viele Apotheken mit welchem durchschnittlichen Monatsumsatz in der betreffenden Region von Anzag zu dem jeweiligen Wettbewerber gewechselt waren und umgekehrt.

Die Differenz sollte in der Weise ausgeglichen werden, dass Anzag-Apotheken mit einem entsprechenden Einkaufsvolumen ungünstige Einkaufskonditionen gewährt, um den Apotheker zu veranlassen, zu dem jeweiligen Absprachepartner zu wechseln. Auf diese Weise sollte die Marktruhe wiederhergestellt, der Rabattwettbewerb beendet und die Marktanteile auf den Stand vor der Zeit der "Vorwärtsstrategie" gebracht werden.

Mit Rücknahme der Einsprüche seitens der Großhandelsunternehmen und fünf persönlich Betroffener ist ein Bußgeld von insgesamt 2,185 Mio. Euro rechtskräftig geworden. In zwei Fällen hat das Bundeskartellamt die Verfahren gegen persönlich Betroffene eingestellt.

Eine anonymisierte Fassung des Bußgeldbescheids ist auf der Homepage des Bundeskartellamtes (www.bundeskartellamt.de) verfügbar. (Bundekartellamt: ra)


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