Online-Befragung von Compliance-Magazin.de: 85,6 Prozent aller Teilnehmer sprechen sich gegen die Online-Durchsuchung aus 21,1 Prozent der Befragten fühlten sich potentielle Verbrecher behandelt - 8,9 Prozent zogen gar an die Bespitzelungspraxis in der DDR erinnert
(28.02.08) – Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am 27.02.2008 entschieden: Die Vorschriften zur Online-Durchsuchung sowie zur Aufklärung des Internet, die ein NRW-Gesetz dem Landesverfassungsschutz einräumte, sind verfassungswidrig und damit nichtig. Eine Online-Umfrage von Compliance-Magazin.de, an der rund 2.500 Besucher teilnahmen, bestätigte das negative Image der Online-Durchsuchung und den damit einhergehenden Vertrauensverlust in staatliche Institutionen.
Gegen die geheime Online-Durchsuchung, in der Form wie sie Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble im BKA-Gesetz durchdrücken will, sprachen sich 85,6 Prozent aller Besucher aus. Die Hälfte aller Befragten (exakt 50 Prozent) war sich darüber einig, das Wolfgang Schäuble bewusst ein "Klima der Angst schürt", um die Online-Durchsuchung durchzudrücken. 35,7 Prozent unterstellten Schäuble zudem, dass das Klima der Angst dazu dienen soll, nach einem starken Staat zu rufen.
46,6 Prozent aller Teilnehmer der Online-Umfrage halten Schäuble zumindest zugute, dass er nicht nur den "Bürgen kontrollieren" wolle, sondern auch ein Interesse daran habe, "Verbrecher zu fassen". 23,7 Prozent aller Teilnehmer sehen dagegen völlig schwarz, um meinen, der Staat wolle "nur den Gläsernen Bürger und sonst nichts".
Auf die Frage: "Wie fühlen Sie sich am PC, wenn die geheime Online-Durchsuchung Gesetz wird", antworteten 38,9 Prozent "Ich fühle mich in meiner Privatsphäre verletzt". 21,1 Prozent der Befragten fühlten sich potentielle Verbrecher behandelt. 8,9 Prozent fühlten gar an die Bespitzelungspraxis in der DDR erinnert.
47,5 Prozent aller Teilnehmer der Online-Umfrage versicherten, dass sie sich auf jeden Fall vor einer möglichen Bespitzelung schützen wollten. 32,5 Prozent sagten sogar, sie wollen die "Partei wählen, die die Online-Durchsuchung abschafft". (Compliance-Magazin.de: ra)
Im Jahr 2021 ist die Zahl der Korruptionsstraftaten in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Von der Polizei wurden insgesamt 7.433 Korruptionsdelikte registriert - ein Anstieg von fast 35 Prozent im Vergleich zu 2020. Auch die Zahl der damit unmittelbar zusammenhängenden Begleitdelikte - hierzu zählen u.a. Betrugsdelikte und Urkundenfälschungen, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Strafvereitelungen, Falschbeurkundungen im Amt sowie Verletzungen des Dienstgeheimnisses - nahm um über 10 Prozent zu.
Am 11.08.2020, fanden mehrere Einsatzmaßnahmen wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung in mehreren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main statt. Im Einzelnen: Ermittlungen gegen einen Geschäftsmann in Brandenburg - Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts durchsuchten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen) Räumlichkeiten einer Im- und Exportfirma sowie Wohnräume eines Beschuldigten in Brandenburg wegen des Verdachts der Geldwäsche.
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
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