HDT-Fachveranstaltung beantwortet Fragen über Rechte und Pflichten für nachgeschaltete Anwender Die Pflichten eines nachgeschalteten Anwenders im Rahmen von REACH sind abhängig von seinen genauen Tätigkeiten, die er in Verbindung mit einem Stoff oder einem Gemisch wahrnimmt
(17.11.09) - Die Verordnung (EG) 1907/2006 [REACH] ist am 01. Juni 2007 in Kraft getreten. REACH umfasst die Registrierung, Bewertung, Beschränkung und Zulassung von chemischen Stoffen und vereinheitlicht das Inverkehrbringen von Chemikalien innerhalb der EU für Hersteller, Importeur und nachgeschalteten Anwender.
Ein nachgeschalteter Anwender (Downstream User) ist eine natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Gemeinschaft, die im Rahmen ihrer industriellen oder gewerblichen Tätigkeit einen Stoff als solchen oder in einem Gemisch verwendet, mit Ausnahme des Herstellers oder Importeurs.
Die Pflichten eines nachgeschalteten Anwenders im Rahmen von REACH sind abhängig von seinen genauen Tätigkeiten, die er in Verbindung mit einem Stoff oder einem Gemisch wahrnimmt. Darüber hinaus existieren noch viele andere Tätigkeiten, die unter die Definition des nachgeschalteten Anwenders fallen. So gilt auch ein Betrieb, der Stoffe oder Gemische lediglich in bestimmte Verpackungseinheiten abfüllt, als nachgeschalteter Anwender.
Grund genug für das Haus der Technik (HDT) in Essen, vom 2. bis 4. Februar 2010 eine Fachveranstaltung "REACH für nachgeschaltete Anwender (Downstream User)" anzubieten. Mittelpunkt dieses Seminars sind der Stoffsicherheitsbericht und das Expositionsszenario.
Neben Struktur und Inhalt des Stoffsicherheitsberichtes wird auch die Schnittstelle zum erweiterten Sicherheitsdatenblatt (Expositionsszenario), sowie die daraus resultierenden Pflichten der nachgeschalteten Anwender gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 [REACH ], Titel V vorgestellt. Da in bestimmten Fällen nachgeschaltete Anwender auch Stoffbewertungen durchführen und Stoffsicherheitsberichte erstellen müssen / können, wird präsentiert, wie eine Expositionsbeurteilung durchgeführt und ein Expositionsszenario erstellt werden kann. Eine Übung beendet das dreitägige Basisseminar. (Haus der Technik: ra)
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Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
"Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).
Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.
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