Allianz im Bereich Compliance: Siemens und der Konzernbetriebsrat haben eine Vereinbarung zur Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien geschlossen Eine solche Vereinbarung ist in Deutschland bisher einzigartig - Maßnahmen, um künftige Verstöße zu verhindern
(01.08.07) – Wie das IG Metall-Magazin "Siemens Dialog" berichtet, hat der Konzernbetriebsrat der Siemens AG mit der der Unternehmensspitze eine Allianz in Sachen Compliance geschlossen. Konkret geht es um eine Vereinbarung zur Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien. Diese legt unter anderem fest, was Compliance für Mitarbeiter und Unternehmen bedeutet und enthält Regeln für die laufenden Untersuchungen sowie Maßnahmen, um künftige Verstöße zu verhindern.
Erst vor einer Woche hatte Peter Löscher, seit 1. Juli 2007 neuer Siemens-Chef, anlässlich der Präsentation der Quartalsbilanz angekündigt, sich im vierten Quartal unter anderem verstärkt um Compliance, Führungskultur und Organisationsstruktur zu kümmern. Die Vereinbarung fällt zeitlich fast zusammen mit der Entdeckung weiterer schwarzer Kassen im Konzern, die offensichtlich im Bereich "Power" enttarnt worden sind.
Diese Vereinbarung ist umso bemerkenswerter, wenn man sie im Licht der AUB-Affäre betrachtet: Offensichtlich trachtet Siemens wieder danach, mit der IG Metall ein "entgiftetes" Verhältnis aufzubauen. Laut Siemens Dialog entspricht die "nun getroffene Vereinbarung … einer Forderung von Gesamt- und Konzernbetriebsrat sowie der IG Metall und basiert auf dem gemeinsamen Verständnis von einem ethischem und gesetzeskonformen Verhalten bei Firmenleitung, Arbeitnehmervertretern und IG Metall". Der Vorsitzende des Konzernbetriebsrates, Lothar Adler (Foto), wird vom Siemens Dialog wie folgt zitiert: "Eine solche Vereinbarung ist in Deutschland bisher einzigartig. Wir haben hier einen echten Durchbruch erreicht."
Für die IG Metall hat die Vereinbarung deshalb beispielhaften Charakter, weil die hervorhebt, dass sich Compliance auch auf den alltäglichen Umgang mit Betriebsvereinbarungen, Tarifverträgen, Unternehmensrichtlinien und die Einhaltung von Gesetzen bezieht.
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
"Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).
Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.
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