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Streit: Gesamtvertrag für CD- und DVD-Rohlinge


Schiedsstellenvorschlag zu Urhebervergütungen biete keine Lösung: IM-Mitglieder wenden sich an das OLG München
IM kritisiert die Berechnung teilweise als grob fehlerhaft und einzelne Produkte würden falsch klassifiziert


(29.04.10) - Der Einigungsvorschlag der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in dem Verfahren über einen Gesamtvertrag für CD- und DVD-Rohlinge zwischen dem Informationskreis AufnahmeMedien (IM) und den Verwertungsgesellschaften liegt jetzt vor. Die im Einigungsvorschlag vorgesehenen Vergütungssätze seien jedoch unangemessen hoch und würden nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, kritisiert der Informationskreis AufnahmeMedien (IM).

Außerdem sei die Berechnung teilweise grob fehlerhaft und einzelne Produkte würden falsch klassifiziert. "Der IM hat Widerspruch gegen den Einigungsvorschlag eingelegt und wird die Angemessenheit der Vergütungssätze jetzt gerichtlich klären lassen", sagte der neue IM-Vorsitzende Paul Koglin, der auch Geschäftsführer von Imation Deutschland GmbH ist, am 14. April 2010 in Bonn.

Seit 1.1.2010 gäbe es keine verbindlichen Vergütungssätze mehr für CD- und DVD-Rohlinge. Die veröffentlichten Tarife würden lediglich Forderungen der Verwertungsgesellschaften darstellen, die überdies unangemessen seien, sagt die IM.

Der IM hatte für neue Vergütungssätze mit den Verwertungsgesellschaften bereits seit 2007 verhandelt, aber keinen Gesamtvertrag vereinbaren können. Nach Scheitern der Verhandlungen im Jahre 2008 hatte er ein Schiedsstellenverfahren anhängig gemacht. In dem Schiedsstellenverfahren seien empirische Untersuchungen durchgeführt worden. Die Ergebnisse lägen längst vor, seien aber nicht bekannt gegeben worden. Stattdessen hätten die Verwertungsgesellschaften am 30.12.2009 Tarife im Bundesanzeiger veröffentlicht, ohne auf diese Ergebnisse Bezug zu nehmen.

Nach Ansicht des IM hätte aber jeder Inkassopflichtige einen Anspruch auf Kenntnisnahme von empirischen Untersuchungen, wenn Verwertungsgesellschaften Tarife für die Privatkopie veröffentlichten. Ausnahmsweise könnte nur darauf verzichtet werden, wenn die Verbände der Hersteller von Speichermedien mit den Verwertungsgesellschaften einen Gesamtvertrag abschließen würden.

Die ebenfalls am 30.12.2009 veröffentlichten Tarife für Blu-ray Disk und Audio CD-R/RW stünden nach Ansicht des IM nicht in Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und seien aus Sicht des IM daher rechtswidrig, weil bisher keine Verhandlungen über Gesamtverträge mit den Verbänden zu diesen Produkten gescheitert seien. Tatsächlich seien Verhandlungen dazu bisher nicht einmal aufgenommen worden.

Dazu sagt der IM-Vorsitzende Koglin: "Mit unserem Schritt die gerichtliche Hilfe des Oberlandesgerichts München in Anspruch zu nehmen, wird deutlich gemacht, dass die von der ZPÜ veröffentlichten Tarife so nicht hätten veröffentlicht werden dürfen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung sehen wir uns an die überhöhten Forderungen nicht gebunden. Auch für den Handel hat sich die Lage nicht
verändert." (Informationskreis AufnahmeMedien: ra)

Informationskreis AufnahmeMedien: Steckbrief

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