Datenschutz in Pflegeberufen
Ausbildung zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten: Bei Pflegeberufen kann dessen Ausbildung ab sofort mit bis zu 40 Qualifizierungspunkten honoriert werden
Alle Unternehmen der privaten Wirtschaft sind verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz einzuhalten
(22.08.07) - Alle Unternehmen der privaten Wirtschaft sind verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz einzuhalten. Die meisten von ihnen benötigen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Ab sofort erhalten alle Teilnehmer des fünftägigen Fortbildungsseminars zum Datenschutzbeauftragten durch die Kedua GmbH 40 so genannte DPR-Punkte gutgeschrieben.
Der Deutsche Pflegerat (DPR) ist Träger des Projekts "Freiwillige Registrierung für beruflich Pflegende". Im Rahmen dieses Projektes können beruflich Pflegende auf freiwilliger Basis den Nachweis führen, sich regelmäßig fortzubilden und damit den sich ständig wandelnden und steigenden Anforderungen im Pflegesektor gerecht zu werden.
Innerhalb von zwei Jahren müssen mindestens 40 Fortbildungspunkte gesammelt werden. Zunehmend thematisiert wird dabei, wie auch im allgemeinen gesellschaftlichen Kontext, der Themenbereich Datenschutz. Demzufolge werden nunmehr auch für den erfolgreichen Besuch datenschutzrechtlicher und -technischer Veranstaltungen der Kedua bis zu 40 Fortbildungspunkte vergeben.
Die fünftägige Vollschulung umfasst die Bereiche
>> Rechtliche Grundlagen zum Datenschutz
>> Der betriebliche Datenschutzbeauftragte
>> Arbeitnehmerdatenschutz
>> Datenschutz und Datensicherheit
>> Die ersten 100 Tage des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Zielgruppe sind alle designierten oder bereits bestellten betrieblichen Datenschutzbeauftragten aus dem Bereich der privaten Wirtschaft.
Abschließend wird ein Fachkunde-Zertifikat vergeben. Dies dient dem Nachweis des Erwerbs der gesetzlich für betriebliche Datenschutzbeauftragte geforderten Fachkunde. (Kedua: ra)
Meldungen: Markt-Nachrichten
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Massiver Datenschutzverstoß
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
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Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
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Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
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Organisierte Kriminalität ist transnational
"Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).
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Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden
Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.