MiFID in den Sparkassen
Fachtagung Umsetzung der MiFID in den Sparkassen vom 9. - 10. Mai 2007: Anlegerschutz und Stärkung des Wettbewerbes
Durch die MiFID werden die Kreditinstitute zu redlichem und professionellem Handeln zum besten Wohle ihrer Kunden verpflichtet
(27.04.07) - Die Umsetzung der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlamentes über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) in innerstaatliches Recht bringt auch für Kreditinstitute, wenn sie Wertpapierdienstleistungen erbringen und/oder Anlagetätigkeiten ausüben, erhebliche Neuerungen im Alltagsgeschäft.
Nach dem sog. Lamfalussy-Verfahren, das die Vereinfachung des komplexen und langwierigen regulären EU-Gesetzgebungsprozesses im Rahmen eines Vier-Stufen Modells zum Ziel hat, sind dann noch Vereinheitlichungen der Aufsichtsstandards durch CESR/EU-Komission bei den Mitgliedsstaaten durchzuführen. Dabei sind weitere nationale Anpassungen der Gesetzgebung zu erwarten.
Mit europaweit einheitlichen Regelungen, die nach derzeitiger Rechtslage für die Institute bis zum 1. November 2007 umzusetzen sind, verfolgt die europäische Union vorrangig zwei Ziele:
>> die Stärkung des Anlegerschutzes und
>> die Stärkung des Wettbewerbes zwischen Wertpapierhandelssystemen.
Erreicht werden diese Ziele durch die Erhöhung der Markttransparenz sowie durch harmonisierte Aufsichtsregeln für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen.
Durch die MiFID (Markets in Financial Instruments Directive) werden die Kreditinstitute zu redlichem und professionellem Handeln zum besten Wohle ihrer Kunden verpflichtet. Dies soll beispielsweise durch geänderte Wohlverhaltensregeln, Vorschriften zur Best Execution und zur Behandlung von Interessenkonflikten sowie erweiterte Pre-/Post-Trade-Transparenz und Meldepflichten gewährleistet werden. Betroffen davon sind sowohl die Geschäftsstrategie als auch die Aufbauorganisation, Geschäftsprozesse und IT-Technologie der Sparkassen.
Durch die Initiierung eines zentralen DSGV-Projektes, das durch den Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein begleitet wird, sollen die Sparkassen bestmöglich auf die bestehenden Umsetzungsaktivitäten vorbereitet werden.
Ein zentraler Umsetzungsleitfaden wird den Sparkassen in einer ersten Version (1.0 - vor Verabschiedung der deutschen Gesetzgebung) in zwei Teil-Auslieferungen Anfang und Ende April 2007 zur Verfügung gestellt. Der Umsetzungsleitfaden soll die Grundlagen für eine Umsetzung der Anforderung der MiFID in den Sparkassen bilden und einen konstruktiven Beitrag für eine möglichst praxisgerechte Anwendung leisten.
Vor diesem Hintergrund dient die Fachtagung "Umsetzung der MiFID in den Sparkassen vom 9. - 10. Mai 2007" der Vertiefung des notwendigen Fachwissens nach Bearbeitung des Umsetzungsleitfadens. Die Mitarbeiter der genannten Fachbereiche und Projektverantwortliche werden in die Lage versetzt, ein Projekt für die Umsetzung der MiFID in ihrer Sparkasse zu initiieren und umzusetzen.
Besuchen Sie auch unseren Schwerpunkt:
MiFID I-Repetotorium: Alles zum Thema MiFID
(Sparkassenakademie: ra)
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