Überziehungskredite: Im Durchschnitt zahlen Kunden mehr als 11 Prozent Zinsen Stiftung Warentest kritisiert "Abzockerbanken": Dispozinsen sind immer noch unverschämt hoch
(21.02.11) - Das Überziehen des Girokontos bleibt in Deutschland sehr teuer, im Durchschnitt zahlen Kunden mehr als 11 Prozent Zinsen. Nach der Kritik der Stiftung Warentest vor sechs Monaten haben einige Banken die Dispozinsen zwar gesenkt, andere aber auch angehoben. Weiterhin sind die von den Banken gewählten Klauseln zur Anpassung des Dispokreditzinses nicht immer nachvollziehbar. Zehn dieser Banken hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) jetzt abgemahnt.
Am kräftigsten kassiert die Verbands-Sparkasse Wesel bei zwei Kontomodellen mit 15 Prozent, gefolgt von der Sparkasse Münden mit 14,75 Prozent und der Targobank mit 14,70 Prozent für ihre Extra- und Classic-Konten. Das ergab eine erneute Stichprobe von 104 Banken der Zeitschrift Finanztest.
Akzeptable Dispozinsen liegen derzeit unter 10 Prozent. Das schafft nur knapp die Hälfte der getesteten Banken, darunter weit vorn die PSD Banken und Direktbanken wie Deutsche Skatbank mit 6 Prozent und die DAB Bank mit 6,95 Prozent. Von Abzockerbanken spricht Finanztest, wenn der Dispo mindestens 13 Prozent beträgt.
Die Volksbank Mittelhessen hat als einzige Bank ihren Dispo so gesenkt, dass sie den Sprung vom hinteren Tabellenplatz in das obere Drittel schaffte: Sie verlangt jetzt 9,5 Prozent statt vorher 13 Prozent. 13 Banken haben hingegen die Zinsen seit dem letzten Test sogar angehoben, darunter die Postbank und die Hamburger Sparkasse.
Finanztest kritisiert, dass die meisten Banken in einer Zeit, in der sie selbst kaum Zinsen zahlen müssen, mit den Dispozinsen Millionen Euro an ihren Kunden verdienen.
Finanztest hat auch analysiert, nach welchen Regeln die Banken die Dispozinsen anpassen. Rund die Hälfte der untersuchten Banken verwendet Regeln, die für den Kunden nicht nachvollziehbar sind. Dies ist der Grund für die Abmahnungen des vzbv.
Der ausführliche Test Dispozinsen ist in der März-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de/dispo veröffentlicht. (Stiftung Warentest: ra)
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
"Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).
Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.
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