Verbraucherschutz: Verbraucher hätten ein Recht darauf zu erfahren, welche Betriebe die gesetzlichen Anforderungen einhalten und welche nicht Verbraucherpolitische Agenda der Landesregierung bei Mitgliederversammlung vorgestellt
(05.11.10) - Nordrhein-Westfalen will zum "Top Runner" bei der Einführung eines bundesweit einheitlichen Restaurant-Smileys werden – das unterstrich NRWs-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel bei seinem Antrittsbesuch in der Mitgliederversammlung der Verbraucherzentrale NRW.
Vor rund 60 Vertretern verbraucherorientierter Verbände und Arbeitsgemeinschaften erklärte der Minister, die Ergebnisse von amtlichen Lebensmittelkontrollen in Restaurants, Bäckereien und Metzgereien so schnell wie möglich veröffentlichen zu wollen. Die Verbraucher hätten ein Recht darauf zu erfahren, welche Betriebe die gesetzlichen Anforderungen einhalten und welche nicht.
Die verbraucherpolitische Agenda der Landesregierung – unter dieser Überschrift trug Johannes Remmel, NRWs neuer Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, der Mitgliederversammlung der Verbraucherzentrale NRW die Eckpunkte der Arbeit während der nächsten Legislaturperiode vor. Insbesondere werde man sich für eine systematische Stärkung der Verbraucherrechte einsetzen.
Einen ersten Akzent habe die Landesregierung bereits mit der Bundesratsinitiative zum besseren Schutz vor unerlaubter Telefonwerbung gesetzt. Auf der Verbraucherschutzministerkonferenz im September habe Nordrhein-Westfalen darüber hinaus beantragt, überhöhten Dispokreditzinsen der Banken einen Riegel vorzuschieben. Nicht zuletzt werde Klimaschutz und nachhaltiger Konsum zunehmend in den Fokus des Verbraucherschutzes kommen.
Der Verbraucherschutzminister kündigte weiterhin an, zeitnah eine neue Vereinbarung mit der Verbraucherzentrale zur künftigen Finanzierung abschließen zu wollen: "Die Bedeutung der Einrichtung für die Menschen im Land ist unbestritten. Gerade erst hat der Landtag den einstimmigen Beschluss gefasst, die erfolgreiche Arbeit der Verbraucherzentrale NRW langfristig sicherzustellen. Mit einer finanziellen Vereinbarung soll die Verbraucherzentrale NRW Planungssicherheit für die nächsten Jahre bekommen, um dem wachsenden Bedarf an anbieterunabhängiger Beratung und Information gerecht werden zu können", lobte Remmel vor den Mitgliedsverbänden nicht deren Leistungsfähigkeit.
Erwin Knebel, Vorsitzender des Verwaltungsrats der Verbraucherzentrale, und NRW-Verbraucherzentralenvorstand Klaus Müller versicherten, dass die Verbraucherzentrale NRW die Rückendeckung durch die Politik mit weiterhin hohem Einsatz für die Fragen und Probleme der Verbraucherinnen und Verbraucher in Nordrhein-Westfalen danken werde. (Verbraucherzentrale NRW: ra)
Verbraucherzentrale NRW: Kontakt und Steckbrief
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Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
"Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).
Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.
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