Internes Kontrollsystem und IT-basierte Umsetzung
Internes Kontrollsystem: Revisionssicher und OR-konform - Vorgaben und aktuelle Entwicklungen in der Corporate Compliance
IKS-Tagung vom 4. bis 5. März 2008 in Zürich: Informationsplattform für Geschäftsführer, CIOs, Compliance-Verantwortliche und Risk-Manager
(02.01.08) - Gemäß dem revidierten Obligationenrecht müssen Unternehmen, die der ordentlichen Revision unterliegen, spätestens für die Jahresrechnung 2008 ein internes Kontrollsystem (IKS) nachweisen. Aus diesem Grund veranstaltet die Vereon AG gemeinsam mit dem ISACA Switzerland Chapter die Tagung "Internes Kontrollsystem: Aufbau eines revisionssicheren und OR-konformen IKS" am 4. und 5. März 2008 in Zürich.
Unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Thomas Berndt, Direktor des Instituts für Accounting, Controlling und Auditing der Universität St. Gallen, bietet die Fachtagung die ideale Informationsplattform für Geschäftsführer, CIOs, Compliance-Verantwortliche und Risikomanager, die sich über die Einführung eines IKS informieren und die Auswirkungen der gesetzlichen Anforderungen auf die Gestaltung von IT-Prozessen nicht verpassen möchten.
Die Veranstaltung bewegt sich im Spannungsfeld zwischen der Verantwortung des Managements für die Einbindung eines IKS in die Unternehmensprozesse einerseits und die IT-basierte Umsetzung andererseits.
Erstklassige Referenten von der Universität St. Gallen, HypoVereinsbank, UBS, Baker&McKenzie, Eidgenössische Finanzkontrolle, Zurich Financial Services u.v.m. geben ihr Expertenwissen an die Teilnehmer weiter. Prof. Dr. Thomas Berndt schildert in seinem Einführungsvortrag die Vorgaben und aktuelle Entwicklungen in der Corporate Compliance. Neben IT Governance und IT Compliance-Anforderungen lernen die Teilnehmer wichtige IT-Kontrollen wie z.B. IT General Controls und IT Application Controls kennen.
Ausführliche Best Practice Reports zum Aufbau und zur Implementierung eines IKS, geben den Teilnehmern konkrete Lösungskonzepte an die Hand, die sie in Ihrer betrieblichen Praxis umsetzen können. Im Rahmen der Podiumsdiskussion haben die Teilnehmer die Chance, Ihre Fragen zu stellen und gemeinsam mit einem Expertenteam über die kritischen Erfolgfaktoren bei der Implementierung eines IKS zu diskutieren.
Die Tagung "Internes Kontrollsystem: Aufbau eines revisionssicheren und OR-konformen IKS" ist daher ein Muss für alle, die den gesetzlichen IKS-Anforderungen gerecht werden wollen und Imageschäden vermeiden möchten.
(Vereon: ra)
Hier geht es direkt zur Veranstaltung: "Internes Kontrollsystem: Revisionssicher und OR-konform"
Weitere Infos
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Kontakt:
Vereon AG
Stephan Mayer, Marketing Manager
Tel. +41 71 677 87 03, Fax +41 71 677 87 01
E-Mail: stephan.mayer @vereon.ch
Web: www.vereon.ch
Meldungen: Markt-Nachrichten
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Massiver Datenschutzverstoß
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
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Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
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Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
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Organisierte Kriminalität ist transnational
"Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).
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Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden
Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.