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Recht und Archivierung


Seminar "Rechtliche Aspekte der elektronischen Archivierung" in Bern, Basel und Zürich
Welche grundlegenden gesetzlichen Anforderungen müssen Unternehmen bei der Umstellung vom Papierachiv auf ein elektronisches Archiv erfüllen?


(29.03.07) - Das Seminar "Rechtliche Aspekte der elektronischen Archivierung" findet am 24. April 2007 in Bern, am 08. Mai 2007 in Basel und am 12. Juni 2007 in Zürich statt. Seit der Revision der Vorschriften des OR über die kaufmännische Buchführung dürfen geschäftsrelevante Dokumente auch elektronisch archiviert werden. Damit können die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten heute somit kostengünstiger und effizienter erfüllt werden. Das Seminar "Rechtliche Aspekte der elektronischen Archivierung" informiert darüber, welche grundlegenden gesetzlichen Anforderungen Unternehmen bei der Umstellung vom Papierachiv auf ein elektronisches Archiv erfüllen müssen.

Weitere Informationen und Möglichkeiten zur Anmeldung erhalten Sie hier:

Zeit: 09:00 bis 17:00 Uhr
Agenda der Veranstaltung:
>> Archivierung von Geschäftsunterlagen
>> Aufbewahrungspflichten für Dokumente
>> Archivierung von E-Mails
>> Die Geschäftsbücherverordnung (GeBÜV)
>> Ordnungsgemäße Führung und Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
>> Bedeutung der elektronischen Signatur
>> Archivierung aus Gründen der Beweissicherung
>> Gesetzliche Aufbewahrungszeiten
>> Notwendige Dokumente zur Beweissicherung
>> Elektronische Archivierung und Datenschutz
>> Datenschutzrechtliche Vorschriften und Bestimmungen bei der elektronischen Archivierung
>> Elektronische Archivierung im Bereich MwSt
>> EIDI-V
>> Mehrwertsteuerkonforme Übermittlung und Aufbewahrung von elektronischen Belegen
>> Mehrwertsteuerkonformes E-Billing

Das Seminar steht unter fachlicher Leitung von:
Maria Winkler (mag. iur.), Geschäftsführende Partnerin, IT & Law Consulting GmbH

Zielgruppe:
Dieses Seminar wendet sich vor allem an Führungskräfte und Projektverantwortliche aus den Bereichen Informatik, Finanzwesen, Rechnungsbearbeitung, EDI, EBPP, Archivierung und Workflow.

Termine:
24. April 2007, Bern
08. Mai 2007, Basel
12. Juni 2007, Zürich

Akkreditierung und weitere Informationen:
Vereon AG
Stephan Mayer, Marketing Manager
Tel. +41 71 671 20 45. Fax +41 71 670 19 13
E-Mail: stephan.mayer@vereon.ch

Weitere Informationen und Möglichkeiten zur Anmeldung erhalten Sie hier:

Teilnahmegebühr:
Die Teilnahmegebühr inkl. Unterlagen, Mittagessen und Getränke beträgt CHF 995 zzgl. der gesetzl. MwSt.
(Vereon: ra)


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Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

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