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Aufbau einer effizienten Compliance-Organisation


Wie sich gerade mittelständische Betriebe wirksam vor Haftungsrisiken schützen können
"Compliance – strafrechtliche Verantwortung und Rechtssicherheit in Unternehmen"


(22.06.09) - Ob Datenaffären oder Schmiergeldzahlungen: Korruptes Verhalten einzelner Mitarbeiter kann das Aus für eine Firma bedeuten. Wie gerade mittelständische Betriebe sich wirksam vor Haftungsrisiken schützen können, wird beim nächsten Business Breakfast vorgestellt: "Compliance – strafrechtliche Verantwortung und Rechtssicherheit in Unternehmen" ist das Frühstücksthema am 24. Juni bei der Alpmann Fröhlich Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

In ihrem Vortrag beleuchten die Rechtsanwälte Hans-Georg Fühner und Dr. Rolf Krüger die relevanten Aspekte von Compliance, der firmeninternen Kontrolle zum Schutz vor widerrechtlichem Handeln. Sie geben Tipps für den Aufbau einer effizienten Compliance-Organisation und zeigen Maßnahmen zum Schutz vor Korruption auf.

Weiterhin erläutern die Referenten, wie sich Arbeitnehmer und Geschäftsführer bei Durchsuchungen und Beschlagnahmeaktionen verhalten können.

Die Alpmann Fröhlich Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zählt mit 30 Anwälten und etwa 70 Mitarbeitern zu den größeren Sozietäten in Deutschland. Gemäß ihrem Grundsatz "Global denken, lokal handeln" kooperieren die Mitarbeiter mit internationalen Kanzleien und beraten Mandanten weltweit in allen relevanten Rechtsgebieten.

Im achten Jahr seines Bestehens hat sich das Business Breakfast der Wirtschaftsförderung Münster bei den Unternehmern aus Münster als fester Termin etabliert. Etwa 150 Führungskräfte von produzierenden Unternehmen, ausgewählten Dienstleistungsfirmen sowie wirtschaftsnahen Institutionen nutzen das gemeinsame Frühstück regelmäßig zum Erfahrungsaustausch.

Für die Teilnahme ist eine Einladung erforderlich. Interessierte Unternehmen sollten in Münster ansässig sein und eine Belegschaft von mindestens 20 festangestellten Mitarbeitern haben. (Wirtschaftsförderung Münster: ra)

Wirtschaftsförderung Münster: Steckbrief

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Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Zusammenhang mit Korruptionsdelikten

    Im Jahr 2021 ist die Zahl der Korruptionsstraftaten in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Von der Polizei wurden insgesamt 7.433 Korruptionsdelikte registriert - ein Anstieg von fast 35 Prozent im Vergleich zu 2020. Auch die Zahl der damit unmittelbar zusammenhängenden Begleitdelikte - hierzu zählen u.a. Betrugsdelikte und Urkundenfälschungen, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Strafvereitelungen, Falschbeurkundungen im Amt sowie Verletzungen des Dienstgeheimnisses - nahm um über 10 Prozent zu.

  • Deutsche Kunden einer Bank in Puerto Rico im Blick

    Am 11.08.2020, fanden mehrere Einsatzmaßnahmen wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung in mehreren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main statt. Im Einzelnen: Ermittlungen gegen einen Geschäftsmann in Brandenburg - Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts durchsuchten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen) Räumlichkeiten einer Im- und Exportfirma sowie Wohnräume eines Beschuldigten in Brandenburg wegen des Verdachts der Geldwäsche.

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

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