Internetnutzer gegen das Leistungsschutzrecht Suchmaschinen sollten nicht an Verlage zahlen müssen – und umgekehrt
(23.12.14) - Im Streit um das so genannte Leistungsschutzrecht für Presseverleger nehmen die Internetnutzer eine klare Position ein. 85 Prozent der Internetnutzer in Deutschland lehnen es ab, dass die Betreiber von Suchmaschinen für die Anzeige kurzer Textausschnitte in ihren Suchergebnissen an die Verlage bezahlen sollten. Gleichzeitig sollten aber auch die Verlage als Betreiber von Nachrichtenseiten nicht dafür zahlen, dass ihnen die Suchmaschinen über die entsprechenden Links Nutzer zuführen. Das hat eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom ergeben. Danach suchen 42 Prozent der Internetznutzer ausschließlich oder häufig in Suchmaschinen nach aktuellen News.
"Nachrichtenseiten im Internet bekommen einen Großteil ihrer Besucher über Suchmaschinen, was ihnen höhere Werbeerlöse verschafft. Beide Seiten profitieren voneinander", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder im Vorfeld einer Beratung im Bundestag. Im Plenum wird heute über einen von der Opposition eingebrachten Gesetzentwurf abgestimmt, der die Aufhebung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger vorsieht.
Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger wurde im März 2013 nach intensiven Bundestagsdebatten und vehementem Gegenwind aus Wissenschaft und Wirtschaft mit einer knappen Mehrheit im Bundestag verabschiedet. Inzwischen versucht die für die Wahrnehmung der Rechte eigens gegründete Verwertungsgesellschaft VG Media für Presseverlage Geld bei großen Anbietern von Suchmaschinen einzuklagen. In der gestrigen Anhörung im Bundestagsausschuss Digitale Agenda haben sich neben der Bitkom-Vertreterin erneut alle weiteren geladenen Sachverständigen aus der Wissenschaft gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ausgesprochen. Rohleder: "Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger bremst deutsche Suchmaschinen-Start-ups aus, schränkt den Informationsfluss im Internet ein und stößt auf gravierende verfassungs- und europarechtliche Bedenken. Es sollte zügig abgeschafft werden."
Methodik: Die Angaben basieren auf einer repräsentativen Umfrage, die Bitkom Research in Zusammenarbeit mit Aris Umfrageforschung durchgeführt hat. Dabei wurden im September 1.019 Internetnutzer ab 14 Jahren befragt. (Bitkom: ra)
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Um schneller einen Aufsatz zu schreiben, die Antwort im Unterricht nachzuschlagen oder Ideen für das Kunstprojekt zu sammeln - Künstliche Intelligenz ist längst auch in vielen deutschen Klassenzimmern angekommen. Allerdings hat nicht einmal jede vierte Schule zentral geregelt, was dabei erlaubt und was verboten ist. Lediglich an 23 Prozent der weiterführenden Schulen gibt es zentrale KI-Regeln, die für die ganze Schule gelten.
Mit KI die Mail formulieren, eine Hintergrundrecherche starten oder aus Gesprächsnotizen ein Protokoll erstellen - Künstliche Intelligenz kann im Job unterstützen, wenn man weiß wie. Ein Fünftel (20 Prozent) der Berufstätigen wurde deshalb von ihrem Arbeitgeber bereits im KI-Einsatz geschult. Bei weiteren 6 Prozent gibt es zwar entsprechende Fortbildungen, sie haben sie aber noch nicht wahrgenommen. Der großen Mehrheit von 70 Prozent der Beschäftigten wird allerdings keine KI-Fortbildungen angeboten. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von 1.005 Personen ab 16 Jahren in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.
The Business Digital Index (BDI), eine Initiative von Cybernews, hat die digitale Sicherheit von 75 EU-Institutionen untersucht. Das Ergebnis ist besorgniserregend: 67 Prozent der untersuchten Einrichtungen erhielten die Noten "D" oder "F" und gelten damit als "hohes" oder "kritisches" Risiko.
Mit der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) setzt die Bundesregierung einen Meilenstein für die Zukunft der digitalen Gesundheitsversorgung. Ziel ist es, eine umfassende Datentransparenz - sowohl für Patienten als auch das medizinische Personal - zu schaffen, um die Qualität der Versorgung zu optimieren und Mitarbeitende im Healthcare-Sektor zu entlasten. Wie die Studie "Digitale Zwickmühle im Gesundheitswesen: Zwischen Innovationsdruck und Systemrisiken" von Soti jedoch zeigt, mangelt es in vielen deutschen Gesundheitseinrichtungen noch immer an den nötigen technischen Voraussetzungen, um diesem Anspruch in der Praxis auch wirklich gerecht zu werden. Für diese Erhebung wurden weltweit IT-Entscheidungsträger im Healthcare-Bereich befragt.
Führungskräfte in Deutschland blicken mit wachsender Sorge auf ihr Haftungsrisiko bei Cyber-Schäden - für 88 Prozent sind Cyber-Attacken und für 86 Prozent Datenverluste das Top-Risiko für Manager 2025. Das zeigt der aktuelle "Directors' and Officers' Liability Survey" des Risikoberaters und Großmaklers Willis, einem Geschäftsbereich von WTW, und der internationalen Anwaltssozietät Clyde & Co. Außerdem zeigt die Studie, dass vielen Themen im Management Board nicht genug Zeit eingeräumt wird: 38 Prozent der befragten Führungskräfte in Deutschland sind der Meinung, dass im Vorstands- und Geschäftsführungskreis mehr Zeit für das Thema Cybersicherheit aufgewendet werden sollte. "Das ist ein deutliches Signal dafür, dass viele Unternehmen sich der Bedrohung zwar bewusst sind, sich ihr aber noch nicht ausreichend widmen", sagt Lukas Nazaruk, Head of Corporate Risk & Broking Deutschland und Österreich bei Willis.
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