Datenschutz in Unternehmen


Nachlese: Was denken Unternehmen über die europäische Datenschutzreform?
Mit der Verordnung soll auch die Sanktionierung gegen Unternehmen bei Datenschutzverstößen verschärft werden

(14.11.13) - Der Innenausschuss des EU-Parlaments hat mit großer Mehrheit für die Datenschutzreform gestimmt. Mit dem vorliegenden Entwurf zu einer neuen Verordnung zum Datenschutz sollen die geltenden Datenschutzbestimmungen reformiert werden, um die Konsumenten im Netz besser zu schützen. Die Regelungen betreffen nicht nur Internetfirmen, sondern alle Unternehmen, die in ihrem System innerhalb eines Jahres mehr als 5.000 Kunden registriert haben. Kleine und mittelständische Betriebe sollen von dem erhöhten Bürokratieaufwand verschont bleiben. Das Gesetzgebungsverfahren soll frühestens im Frühjahr 2014 abgeschlossen werden.

Was denken die europäischen Unternehmen über die bevorstehende Datenschutzreform? Iron Mountain hat gemeinsam mit PwC 600 leitende Angestellte europäischer Unternehmen befragt. Laut der Studie sehen von den 100 befragten deutschen Unternehmen 47 Prozent die kommende Verordnung als positiv. 23 Prozent der Befragten stehen dem besorgt gegenüber. 14 Prozent sind sich gar nicht über die neuen Datenschutzregelungen bewusst und 12 Prozent frustriert diese Entwicklung.

Außerdem verpflichtet die Verordnung ab einer bestimmten Unternehmensgröße zur Einsetzung eines Datenschutzbeauftragten in einem Unternehmen. Laut einer Studie von Iron Mountain besitzen bislang nur 7 Prozent der deutschen Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten.

Mit der Verordnung soll auch die Sanktionierung gegen Unternehmen bei Datenschutzverstößen verschärft werden: Bei einem Verstoß gegen die die Datenschutzregeln, drohen einem Unternehmen Strafen bis zu fünf Prozent ihres Jahresumsatzes. Vor allem Großunternehmen, für die die bisher verhängten Bußgelder von bis zu 300.000 Euro offenbar noch zu gering waren, sollen so härter bestraft werden. Damit ist diese Regelung viel schärfer als die ursprünglich von der EU-Kommission vorgesehenen zwei Prozent des Geschäftsvolumens.

Bislang galten in den 28 Mitgliedstaaten die nationalen Bestimmungen. Diese sollen nun durch die Verordnung gestärkt werden. Zum einen sollen diese einheitlichen Regelungen die Rechte der Kunden stärken, andererseits müssen die im europäischen Binnenmarkt agierenden Firmen nur noch ein Gesetz befolgen. Die Verordnung sieht zum Beispiel ein "Recht auf Löschung" vor, eine Regelung, die bisher nur im deutschen Datenschutzrecht verankert war. (Iron Montain: ra)

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Meldungen: Studien

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    Um schneller einen Aufsatz zu schreiben, die Antwort im Unterricht nachzuschlagen oder Ideen für das Kunstprojekt zu sammeln - Künstliche Intelligenz ist längst auch in vielen deutschen Klassenzimmern angekommen. Allerdings hat nicht einmal jede vierte Schule zentral geregelt, was dabei erlaubt und was verboten ist. Lediglich an 23 Prozent der weiterführenden Schulen gibt es zentrale KI-Regeln, die für die ganze Schule gelten.

  • Ein Fünftel wurde im Job zu KI geschult

    Mit KI die Mail formulieren, eine Hintergrundrecherche starten oder aus Gesprächsnotizen ein Protokoll erstellen - Künstliche Intelligenz kann im Job unterstützen, wenn man weiß wie. Ein Fünftel (20 Prozent) der Berufstätigen wurde deshalb von ihrem Arbeitgeber bereits im KI-Einsatz geschult. Bei weiteren 6 Prozent gibt es zwar entsprechende Fortbildungen, sie haben sie aber noch nicht wahrgenommen. Der großen Mehrheit von 70 Prozent der Beschäftigten wird allerdings keine KI-Fortbildungen angeboten. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von 1.005 Personen ab 16 Jahren in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.

  • Mindestens ein Datenschutzvorfall

    The Business Digital Index (BDI), eine Initiative von Cybernews, hat die digitale Sicherheit von 75 EU-Institutionen untersucht. Das Ergebnis ist besorgniserregend: 67 Prozent der untersuchten Einrichtungen erhielten die Noten "D" oder "F" und gelten damit als "hohes" oder "kritisches" Risiko.

  • Überwachung und Compliance stets im Fokus

    Mit der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) setzt die Bundesregierung einen Meilenstein für die Zukunft der digitalen Gesundheitsversorgung. Ziel ist es, eine umfassende Datentransparenz - sowohl für Patienten als auch das medizinische Personal - zu schaffen, um die Qualität der Versorgung zu optimieren und Mitarbeitende im Healthcare-Sektor zu entlasten. Wie die Studie "Digitale Zwickmühle im Gesundheitswesen: Zwischen Innovationsdruck und Systemrisiken" von Soti jedoch zeigt, mangelt es in vielen deutschen Gesundheitseinrichtungen noch immer an den nötigen technischen Voraussetzungen, um diesem Anspruch in der Praxis auch wirklich gerecht zu werden. Für diese Erhebung wurden weltweit IT-Entscheidungsträger im Healthcare-Bereich befragt.

  • Haftungsrisiko bei Cyber-Schäden

    Führungskräfte in Deutschland blicken mit wachsender Sorge auf ihr Haftungsrisiko bei Cyber-Schäden - für 88 Prozent sind Cyber-Attacken und für 86 Prozent Datenverluste das Top-Risiko für Manager 2025. Das zeigt der aktuelle "Directors' and Officers' Liability Survey" des Risikoberaters und Großmaklers Willis, einem Geschäftsbereich von WTW, und der internationalen Anwaltssozietät Clyde & Co. Außerdem zeigt die Studie, dass vielen Themen im Management Board nicht genug Zeit eingeräumt wird: 38 Prozent der befragten Führungskräfte in Deutschland sind der Meinung, dass im Vorstands- und Geschäftsführungskreis mehr Zeit für das Thema Cybersicherheit aufgewendet werden sollte. "Das ist ein deutliches Signal dafür, dass viele Unternehmen sich der Bedrohung zwar bewusst sind, sich ihr aber noch nicht ausreichend widmen", sagt Lukas Nazaruk, Head of Corporate Risk & Broking Deutschland und Österreich bei Willis.

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