Gesetzlicher Schutz von Whistleblowern
Studie zum gesetzlichen Whistleblower-Schutz in den G20-Staaten veröffentlicht: Deutschland weit unter Durchschnitt
Deutschland erfüllt aufgrund des mangelnden Schutzes, insbesondere im privaten Sektor, weiterhin nicht die Anforderungen des Europarat-Zivilrechtsübereinkommens über Korruption
(02.10.14) - Die Antikorruptionsorganisation Transparency hat in Zusammenarbeit mit zwei australischen Universitäten und der Organisation Blueprint for Free Speech eine vergleichende Studie zum gesetzlichen Schutz von Whistleblowern in den G20-Staaten veröffentlicht. Erstmalig wird in der Studie die Umsetzung der in den Jahren 2010 und 2012 erfolgten Selbstverpflichtungen der G20-Staaten analysiert, angemessene Maßnahmen zum gesetzlichen Schutz von Hinweisgebern zu treffen.
Deutschland liegt der Studie zufolge beim Whistleblower-Schutz sowohl im Privatsektor als auch im öffentlichen Sektor weit unter dem Durchschnitt. So wird bemängelt, dass Deutschland über keinen gesetzlichen Schutz für Whistleblower verfügt. Lediglich Beamte können sich bei Korruptionsverdacht direkt an die Staatsanwaltschaft wenden. Deutschland erfüllt aufgrund des mangelnden Schutzes, insbesondere im privaten Sektor, weiterhin nicht die Anforderungen des Europarat-Zivilrechtsübereinkommens über Korruption.
Rainer Frank, Leiter der Arbeitsgruppe Hinweisgeber, Transparency Deutschland, sagte: "Angela Merkel hat sich zweimal auf G20-Gipfeln verpflichtet, den gesetzlichen Schutz von Hinweisgebern zu verbessern. Dieses Versprechen hat sie bisher nicht eingelöst."
Deutschland wird seit Jahren von OECD, G20 und Europarat zu einer Verbesserung des Schutzes von Hinweisgebern aufgefordert. Bereits im vergangenen Jahr veröffentlichte Transparency International einen Bericht zum Whistleblower-Schutz in den EU-Mitgliedstaaten, der Deutschland erhebliche Defizite im europäischen Vergleich bescheinigte.
Zum Bericht "Whistleblower Protection Laws in G20 Countries Priorities for Action”: http://bit.ly/1mdkmnw
(Transparency: ra)
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