Umgehung des Rauchverbots
Verbraucherzentrale NRW sieht Gesetzeslücken und Vollzugsprobleme bei der Durchsetzung des Nichtraucherschutzes in Nordrhein-Westfalen
92 Prozent der Rauchergaststätten sollen sich angeblich nicht an die gesetzlichen Vorschriften halten
(24.03.11) - Gesetzeslücken und Vollzugsprobleme kennzeichnen die Umsetzung des Nichtraucherschutzes in der nordrhein-westfälischen Gastronomie und in Diskotheken. Das sollen neue Studien des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ), Heidelberg, und der Verbraucherzentrale NRW belegen.
In jeder dritten Gaststätte des größten deutschen Bundeslandes wird auch heute noch geraucht. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie des DKFZ, bei der im Februar 2011 mehr als 2.000 Betriebe in insgesamt 15 Städten überprüft wurden. Während in der Mehrzahl der Restaurants das Rauchen verboten ist, würden sich nur wenige Kneipen und Bars finden, in denen man rauchfrei ein Bier trinken könnte. Verstöße gegen die Bestimmungen des Nichtraucherschutzgesetzes seien in der Gastronomie an der Tagesordnung: 92 Prozent der Rauchergaststätten hielten sich nicht an die gesetzlichen Vorschriften. So würden selbst zubereitete Speisen angeboten und die Kennzeichnungspflichten, insbesondere zum Jugendschutz, ignoriert.
81 Prozent der Raucherclubs würden auf die obligatorischen Eingangskontrollen verzichten. 70 Prozent der Raucherräume entsprächen nicht den Vorgaben des Gesetzgebers. Häufig bestündekeine vollständige räumliche Abtrennung zum Nichtraucherraum.
"Unter all diesen Missständen leiden nicht nur die Gäste, sondern vor allem die Beschäftigten, die jeden Tag in der mit Tabakrauch kontaminierten Atemluft arbeiten müssen", sagt Martina Pötschke-Langer, Leiterin der Stabsstelle Krebsprävention im Deutschen Krebsforschungszentrum.
Auch in den Diskotheken könne von einem wirksamen Schutz vor Passivrauchen keine Rede sein. Bei den Testbesuchen der Verbraucherzentrale NRW hätte sich Mitte März gezeigt, dass lediglich drei von 50 Tanzlokalen rauchfrei seien. In 34 Diskotheken gäbe es eine Raucherzone, die meist aber nur unzureichend vom Nichtraucherbereich abgetrennt ist. Von den 47 Diskotheken, in denen geraucht werde, hätten sich lediglich vier offiziell als Raucherclub deklariert.
Besonders bedenklich sei aus gesundheitlicher Sicht, dass in vielen Fällen auch im Bereich der Tanzfläche Zigaretten angezündet würden. Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, sagte zu der Vielzahl der Gesetzesverstöße: "Dass junge Diskogänger – ganz gleich ob sie dem blauen Dunst frönen oder nicht – in einer ihrer bevorzugten Freizeiteinrichtung einem gesundheitsschädlichen Dauerqualm ausgesetzt sind, ist ein ernüchternder Befund. Die logische Konsequenz daraus: Sonderregelungen, die genügend Spielraum für missbräuchliche Nutzung zulassen, müssen in Nordrhein-Westfalen dringend abgeschafft werden."
Finanziell unterstützt wurden die beiden Studien von der Dieter Mennekes-Umweltstiftung aus Kirchhundem. Die Stiftung hat darüber hinaus eine Fotodokumentation zu den Rauchgewohnheiten beim rheinischen Kinderkarneval in Auftrag gegeben. Dabei habe sich herausgestellt, dass nur vier von 14 besuchten Veranstaltungen im Raum Köln-Bonn-Düsseldorf rauchfrei gewesen seien. Bei sieben Kinderfeiern hätte zwar im Festsaal ein Rauchverbot geherrscht. Da aber im Foyer geraucht worden sei und die Türen offen geständen hätten, sei der Qualm auch in die anderen Räume gezogen.
Skandalös wären die Zustände in drei Festzelten: Hier würde permanent und überall geraucht, sogar im Beisein von Säuglingen und Kleinkindern. "Die Kinder werden hier nicht nur vergiftet. Sie lernen auch von klein auf, dass Rauchen und Geselligkeit scheinbar zusammengehören. Mit dieser toxischen Form des Frohsinns muss endlich Schluss sein", sagte der Stiftungsgründer Dieter Mennekes.
Die drei Untersuchungen verdeutlichen nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW, dass Nichtraucher nur dann wirksam geschützt werden, wenn sämtliche öffentlich zugänglichen Innenräume rauchfrei bleiben. Die beteiligten Institutionen appellieren daher an den Gesetzgeber, die bestehenden Gesetzeslücken zu schließen, die Ausnahmeregelungen in der Gastronomie zu streichen und für die konsequente Umsetzung eines umfassenden Rauchverbotes zu sorgen. (Verbraucherzentrale NRW: ra)
Verbraucherzentrale NRW: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>