"Downsizing": Hersteller kaschieren Preiserhöhung


Studie: Neue Packungsgrößen bringen Verbrauchern keine Vorteile - Im Gegenteil: Sie bringt oft versteckte Preiserhöhungen
vzbv und DIN-Verbraucherrat fordern einheitliche Vorgaben für Grundpreisangabe


(26.06.12) - Die Freigabe der Packungsgrößen hat den Verbrauchern keine Vorteile gebracht, zum Teil aber zu versteckten Preiserhöhungen geführt. Das belegt eine aktuelle Studie des DIN-Verbraucherrates. Seit April 2009 können Hersteller selbst entscheiden, in welcher Größe sie Fertigpackungen anbieten wollen: Eine Tafel Schokolade muss nicht mehr 100 Gramm wiegen, Milch nicht mehr in der Ein-Liter-Packung im Regal stehen. Doch statt neue Angebote für Senioren, Singles und Großfamilien zu schaffen, brachten die Hersteller vielfach "krumme" Packungsgrößen auf den Markt. Ein Preisvergleich wäre über den Grundpreis möglich, doch die Studie belegt auch dort Mängel. Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und DIN-Verbraucherrat fordern, die Grundpreisangabe klarer zu regeln.

Der Studie zufolge gibt es zwar für einige Produkte vielfältigere Packungsgrößen als vorher, die sich allerdings sehr ähneln. So bietet ein Konfitürenhersteller allein sechs verschiedene Größen zwischen 250 und 350 Gramm an. Zusätzliche Packungsgrößen, die beispielsweise den Bedarf von Singles oder Großfamilien besser berücksichtigen, wurden kaum eingeführt. Stattdessen nutzen Hersteller geringfügig veränderte Packungsgrößen, um weniger Inhalt für nahezu den gleichen Preis anzubieten. In der Branche ist diese Strategie unter dem Begriff "Downsizing" bekannt. So können die Hersteller eine Preiserhöhung kaschieren. Dieser Trick ist nicht neu: Die Verbraucherzentrale Hamburg veröffentlicht seit Jahren Informationen über Produkte, bei denen es durch veränderte Packungsgrößen zu versteckten Preiserhöhungen kommt.

Mängel beim Grundpreis
Das zeigt: Durch den Wegfall der festgelegten Packungsgrößen gewinnt die Angabe des Grundpreises als wichtige Verbraucherinformation an Bedeutung. Grundpreise zeigen den Preis bezogen auf eine definierte Menge, zum Beispiel 100 Milliliter oder 1 Kilogramm. So lassen sich die Preise von Produkten unterschiedlicher Mengen ganz einfach vergleichen. Laut Studie geben über 90 Prozent der Händler den Grundpreis an, allerdings teils auf eine falsche Mengeneinheit bezogen, zu klein geschrieben oder er war dem Produkt nicht direkt zuzuordnen. Für Produkte, die nach Stückzahl verpackt sind, wie Windeln oder Taschentücher, fehlt die Grundpreisangabe üblicherweise, da es hierzu keine Regelung gibt.

Klarere Regelung erforderlich
Der vzbv fordert deshalb, die Grundpreisangabe für Lebensmittel und Bedarfsgegenstände zu konkretisieren und zu vereinheitlichen. "Die rechtlichen Lücken und Auslegungsmöglichkeiten müssen geschlossen werden. Und es muss Vorgaben zur einheitlichen und leserlichen Auszeichnung geben", erklärt Vorstand Gerd Billen. Die Verbraucherschutzministerkonferenz habe hierzu bereits gute Vorschläge gemacht, die am kommenden Montag auf der Tagesordnung des Verbraucherausschusses im Bundesrat stehen.

"Eine Norm zur einheitlichen räumlichen Darstellung der Preisangaben auf dem Etikett am Regal oder in Werbeprospekten kann Verbrauchern helfen, die Informationen gezielt zu finden", ist Dr. Holger Brackemann, Vorsitzender des DIN-Verbraucherrats und Bereichsleiter Untersuchungen der Stiftung Warentest, überzeugt. Denn das immer wieder auftretende Problem schlecht leserlicher Angaben könne so einfach gelöst werden: "Es gibt eine DIN 1450 zur Leserlichkeit‘", sagt Brackemann.

Der DIN-Verbraucherrat
Der Verbraucherrat des DIN vertritt die Interessen der Endverbraucher in der Normung und wird vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gefördert. (vzbv: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Studien

  • Leben nach dem Tod - Digital unsterblich?

    Neue Technologien wie KI ermöglichen das Weiterleben nach dem Tod in Form von digitalen Darstellungen (Avataren) oder Chatbots. Die Digital Afterlife Industry, die solche Möglichkeiten anbietet, gilt als vielversprechender Wachstumsmarkt. Ein interdisziplinäres Forschungsteam des Fraunhofer-Instituts für Sichere Informationstechnologie SIT sowie der Universität Tübingen hat Gestaltungsvorschläge zum Umgang mit Avataren erarbeitet und in der Studie "Ethik, Recht und Sicherheit des digitalen Weiterlebens" zusammengefasst.

  • Compliance-Probleme im Finanzbereich

    Yokoy veröffentlichte ihre Studie "Ausgabenmanagement 2025: Ein Blick voraus", die auf der Grundlage von Daten von über 200 Finanzführungskräften in Deutschland und UK basiert. Sie untersucht, was den CFOs im Jahr 2025 wichtig ist und wo sie Schwierigkeiten sehen.

  • Per Klick zur Entschädigung

    Wenn der Urlaubsflieger mit stundenlanger Verspätung oder gar nicht abhebt, hat man Anspruch auf Entschädigung - doch die muss man einfordern. Jede und jeder Zehnte (10 Prozent) hat dazu bereits einen Online-Dienst genutzt, der bei der Durchsetzung von Fluggastrechten hilft. Weitere 20 Prozent können sich vorstellen, auf eine solche digitale Hilfe zurückzugreifen. Das sind Ergebnisse einer Befragung von 1.004 Personen in Deutschland ab 16 Jahren im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.

  • Desinformation zur Wahl

    Ob durch irreführende Posts, Bot-Netzwerke oder manipulierte Videos und Deep Fakes: Die allermeisten Menschen in Deutschland fürchten eine Einflussnahme anderer Staaten und ausländischer Akteure auf die Bundestagswahl. 88 Prozent der Wahlberechtigten nehmen an, dass fremde Regierungen, Personen oder Gruppen aus dem Ausland versuchen, die Bundestagswahl über soziale Medien zu manipulieren.

  • Gefahren von strategischer Korruption

    Transparency International hat den Korruptionswahrnehmungsindex 2024 (Corruption Perceptions Index, CPI) veröffentlicht. Der jährlich erscheinende Index ist der weltweit bekannteste Korruptionsindikator. Er umfasst 180 Staaten und Gebiete und bewertet den Grad der in Politik und Verwaltung wahrgenommenen Korruption. Der Meta-Index beruht auf der Einschätzung von Experten sowie Führungskräften.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen