BASF maßgeblich an der Entwicklung des "European Water Stewardship Standard" beteiligt Sechsmonatiger Pilotversuch der BASF am Verbundstandort Ludwigshafen
(23.01.12) - Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe können mit einem europaweiten Standard prüfen, wie nachhaltig sie mit der Ressource Wasser umgehen. Der sogenannte "European Water Stewardship Standard" wurde in den vergangenen drei Jahren von NGOs, Politik und Unternehmen gemeinsam entwickelt – mit maßgeblicher Beteiligung der BASF. "Die Wasserexperten der BASF arbeiteten im gesamten Prozess mit und haben einen wesentlichen Beitrag zur Erarbeitung des European Water Stewardship Standards geleistet", sagte Friedrich Barth, stellvertretender Vorsitzender der Initiative European Water Partnership (EWP), einer unabhängigen Non-Profit-Organisation, die das Projekt initiiert und koordiniert hat.
Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe können ihren Umgang mit Wasser nach den Kriterien Entnahmemenge, Wasserverschmutzung, Biodiversität sowie Wassermanagement überprüfen und verbessern. Sechs Monate lang testete die BASF das System in einem Pilotversuch an ihrem Verbundstandort in Ludwigshafen. Dabei prüften Fachleute, wie das System in der Praxis anwendbar ist und machten Vorschläge für seine Verbesserung. Die BASF wird den Standard selbst einsetzen: Bis 2020 wird sie weltweit an allen Standorten in sogenannten Wasserstressgebieten die vorhandenen Wassermanagementsysteme überprüfen und neue, nachhaltige Systeme einführen, falls erforderlich.
"Der Zugang zu sauberem Trinkwasser wird in Zukunft immer entscheidender", sagt Dr. Ulrich von Deessen, Leiter des Kompetenzzentrums Umwelt, Gesundheit & Sicherheit der BASF. "Mit den genannten Maßnahmen leistet die BASF einen freiwilligen Beitrag, mit der Ressource Wasser verantwortungsvoll umzugehen."
Mit mehr als 350 Fachteilnehmenden aus Wirtschaft, Verwaltung, Softwareentwicklung und Politik hat der E-Rechnungs-Gipfel 2025 in Berlin erneut seine Rolle als Leitkongress der deutschen E-Invoicing-Branche unter Beweis gestellt. Im Mittelpunkt der dreitägigen Veranstaltung standen die ersten Erfahrungen mit der verpflichtenden E-Rechnung im B2B-Bereich, der aktuelle Stand der nationalen und europäischen Regulierung sowie der digitale Lückenschluss von der Bestellung bis zur Bezahlung.
Hunderte Menschen aus ganz Deutschland haben auf einen Aufruf von Digitalcourage reagiert und Informationen über die Verkaufsbedingungen des Deutschlandtickets in ihrer Region eingesendet. Daraus hat Digitalcourage jetzt eine Übersicht erstellt, die zeigt, bei welchen Verkehrsunternehmen das Deutschlandticket möglichst datenschutzfreundlich und ohne App-Zwang erhältlich ist.
Das auf Lieferkettentransparenz und Nachhaltigkeit spezialisierte Technologieunternehmen Sedex ist ab sofort offizieller Software- und Tool-Partner der Global Reporting Initiative (GRI). Die Auszeichnung bestätigt, dass die Lösungen und Datenmodelle von Sedex Lieferkettendaten bereitstellen, die nach dem international anerkannten GRI-Standards ausgerichtet sind - dem weltweit führenden Rahmenwerk für Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) begrüßt den Beschluss der Datenschutzkonferenz (DSK) vom 16.06.2025, in dem diese Position bezieht zu der weit verbreiteten Praxis, dass sich über Terminvereinbarungen mit Heilberufen deren Dienstleister illegal hochsensible Gesundheitsdaten beschaffen.
Am Montag, den 08. September 2025, findet in Kiel die Datenschutz-Sommerakademie zum Thema "Im Alarmmodus: Sicherheit und Datenschutz?" statt. Expertinnen und Experten aus dem Bundesgebiet werden die aktuellen Entwicklungen im Datenschutz diskutieren. Aktuell schnu?rt die Politik neue Sicherheitspakete in Bund und Ländern. Es geht darin auch um zusätzliche Befugnisse zur Überwachung, beispielsweise auf Basis von biometrischer Gesichtserkennung oder verbunden mit dem Einsatz von ku?nstlicher Intelligenz. Das Verhältnis zwischen Sicherheit und Freiheit gehört zu den klassischen Grundthemen des Datenschutzes. Das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof zeigen in ihren Entscheidungen immer wieder Grenzen auf, wenn der Eingriff in die Grundrechte und Grundfreiheiten überhandnimmt.
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