Betrugswelle mit falschen Inkasso-Schreiben
Inkasso-Fälschung: Auf den ersten Blick wirken die Schreiben wie die eines Inkassodienstleisters
Auf eine behördliche Registrierung wird verwiesen, aber diese gibt es selbstverständlich nicht
Betrüger versenden falsche Inkasso-Schreiben, mit Namen wie "Portex", "Proex", "Expro", "Plus Inkasso" oder "Mon Expert Inkasso AG" werden Verbraucher verunsichert. Besonders tückisch: Auf den Briefköpfen verwenden sie sogar das Logo des Inkassoverbandes BDIU, welches eigentlich für Qualität bürgt. Der Bundeverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) warnt: Diese Inkassounternehmen gibt es nicht! Auf die Mahnschreiben sollte keinesfalls bezahlt oder direkt reagiert werden. Der BDIU rät Betroffenen zu einer Anzeige bei der Polizei. In einigen Briefen werden Forderungen aus Gewinnspielen, teilweise auch aus Sex-Dienstleistungen aufgeführt. Sie sind meist überschrieben mit "Letzte Außergerichtliche Mahnung".
Auf den ersten Blick wirken die Schreiben wie die eines Inkassodienstleisters. Auch auf eine behördliche Registrierung wird verwiesen, aber diese gibt es selbstverständlich nicht. Gefordert werden in der Regel mittlere Geldbeträge von etwa 200 Euro. Für die Überweisung ist ein Konto mit einer IBAN-Kennung aus Frankreich (FR) oder Griechenland (GR) angegeben.
Seriöse Inkassounternehmen sind mit wenigen Tipps gut zu erkennen. Zunächst einmal müssen Inkassounternehmen im Rechtsdienstleistungsregister (www.rechtsdienstleistungsregister.de) registriert sein. Nur wer hier eingetragen ist, darf überhaupt Inkasso betreiben. Grundsätzlich ist auch die Mitgliedschaft im BDIU ein Qualitätsmerkmal. Leider verwenden die Betrüger unerlaubterweise das Verbandslogo, die Staatsanwaltschaft ermittelt deshalb bereits. Eine echte Liste der BDIU-Mitglieder ist im Internet unter www.inkasso.de abrufbar. (BDIU: ra)
eingetragen: 19.02.20
Newsletterlauf: 15.04.20
BDIU: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>