Der erste Schritt ist immer die Echtheitsprüfung


Falsche Inkasso-Schreiben: Neues Verbraucherportal und Störungsmelder des Inkassoverbands bieten Hilfe
Auch der Code of Conduct des BDIU ist hier zu finden. Dabei handelt es sich um einen Verhaltenskodex, den Inkassounternehmen bei ihrer Tätigkeit gegenüber säumigen Verbrauchern einhalten



Über solche Post freut sich niemand: Falsche Inkasso-Schreiben, auf denen Geld für Dinge verlangt wird, die man nie bestellt hat. Was tun, wenn so etwas im Briefkasten landet? Wie unterscheidet man eine Fälschung von einem echten Mahnschreiben, auf das man unbedingt reagieren muss? Und was dürfen echte Inkassodienstleister eigentlich? Um Ratsuchenden zu helfen, hat der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) jetzt seine Website erweitert. Ein neues Verbraucherportal auf inkasso.de hilft, erhaltene Inkasso-Schreiben qualifiziert zu beurteilen.

"Der erste Schritt ist immer die Echtheitsprüfung", erläutert BDIU-Sprecher Marco Weber. "Immer wieder versenden Kriminelle fingierte Schreiben." Unter "Mahnung checken" zeigt der Inkassoverband, wie echte Inkassoschreiben zu erkennen und Fälschungen zu entlarven sind. Ein tagesaktueller Störungsmelder warnt vor bekannten Betrugsmaschen. Wer trotz der Tipps Zweifel hat, kann sich an das Team der BDIU-Beschwerdestelle um Ombudsfrau Brigitte Zypries wenden. Deren Arbeit wird durch die ehemalige Bundeswirtschafts- und Justizministerin beaufsichtigt. Bei komplexen Beschwerden und Sachverhalten vermittelt die Ombudsfrau selbst.

Darüber hinaus bietet das Verbraucherportal auch Informationen zu echten Inkassoverfahren und beantwortet die häufigsten Fragen. Ein Beispiel-Inkassoschreiben zeigt auf, wie Zahlungsaufforderungen der Rechtsdienstleister in der Regel strukturiert sind und welche Angaben ein korrektes Erstanschreiben enthalten muss. Häufige rechtliche Fragen, etwa zur Höhe der Inkassokosten, zur Übermittlung von personenbezogenen Daten an eine Auskunftei wie etwa der Schufa oder zur Bedeutung eines gerichtlichen Mahnverfahrens beziehungsweise zu Zwangsvollstreckungen oder Kontopfändungen werden in leicht verständlicher Sprache erklärt. Hier hilft auch ein Inkassoglossar, das über die wichtigsten juristischen Begriffe informiert, die im Zusammenhang mit dem Einzug von Forderungen verwendet werden. Auch der Code of Conduct des BDIU ist hier zu finden. Dabei handelt es sich um einen Verhaltenskodex, den Inkassounternehmen bei ihrer Tätigkeit gegenüber säumigen Verbrauchern einhalten. Er ist ab dem 1. Oktober 2021 für alle Mitglieder des Branchenverbands verpflichtend. Er enthält beispielsweise konkrete Regelungen zum Kommunikationsverhalten der Inkassodienstleister am Telefon, im Rahmen des Außendienstes oder im allgemeinen Umgang mit Verbrauchern und Schuldnern.

Sollte es sich bei dem Absender um ein echtes Inkassounternehmen handeln, das Anlass zu Beanstandungen gibt, gelangt der Hilfesuchende zur verbandlichen Beschwerdestelle der Inkassowirtschaft. Ein Formular führt durch die einzelnen Schritte, innerhalb von wenigen Minuten lässt sich eine Beschwerde so an den Verband übermitteln. "Das Formular hilft, diese Angaben strukturiert und übersichtlich zu machen, sodass eine qualifizierte und zügige Beschwerdebearbeitung möglich ist."

Aktuell erreichen den Inkassoverband verstärkt Beschwerden wegen gefälschter Inkassoschreiben. In den letzten Tagen sind folgende Absender besonders auffällig:
Ozcan MA Forderungs AG
Franz HS Forderungs AG
Rigo Forderungs AG
Rigova Forderungs AG
Fordinal Forderungs AG

Der wichtigste Rat beim Empfang eindeutig betrügerischer Post lautet: "Zahlen Sie nicht! Antworten Sie auch nicht direkt auf Absender mit offensichtlich betrügerischem Hintergrund – sondern melden Sie solche Vorgänge bei der Polizei, damit die Behörden die Täter ermitteln können." (BDIU Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen: ra)

eingetragen: 25.08.21
Newsletterlauf: 16.11.21

BDIU: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Teil der "Koalition gegen Korruption"

    Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. hat die Stadt Regensburg in Bayern als neues korporatives kommunales Mitglied aufgenommen. Der Vorstand der Organisation stimmte der Aufnahme der Stadt am Freitag, den 15. September 2023, einstimmig zu

  • Blick auf die Risiken ist wesentlich

    Den Beschluss des Rats der Europäischen Zentralbank (EZB), ihr Projekt zur Entwicklung eines digitalen Euro in eine Vorbereitungsphase zu überführen, betrachtet die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) positiv.

  • Mehr Wettbewerb für weniger Steuergeldausgaben

    Wie die öffentliche Verwaltung genau Steuermittel im Rahmen des öffentlichen Einkaufs einsetzt, darüber herrscht in Deutschland wie auch in anderen europäischen Ländern seit Jahrzehnten Unklarheit. Das soll sich mit der Einführung sogenannter "eForms" ändern. Ab dem 25.10.2023 werden standardisierte Bekanntmachungsdokumente für Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte europaweit verpflichtend. Die Nortal AG begleitet die Einführung in Deutschland von Beginn an.

  • Datenschutz-Wiki wieder online

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) und der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. betreiben seit Anfang Juli 2023 gemeinsam das Datenschutz-Wiki weiter.

  • Über ein EQS-System Missstände melden

    Die österreichische Bundesbeschaffung GmbH (BBG) verleiht der EQS Group ihr Partner-Siegel. Der Einkaufspartner der öffentlichen Hand nimmt damit die digitalen EQS-Hinweisgebersysteme in das BBG-Portfolio auf.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen