Neue Anforderungen an das Meldewesen der Banken


Für Banken bedeutet CRD 2 umfangreiche Neuerungen in den Groß- und Millionenkreditanzeigen sowie der damit zusammenhängenden Kreditüberwachung
Fiducia IT AG setzt neue Banken- und Kapitaladäquanzrichtlinie CRD 2 um


(17.11.10) - Die Fiducia IT AG hat zentralen Meldewesenprogramme umgestellt und die Änderungen der Anzeige- und Anrechnungsvorschriften für die Groß- und Millionenkreditverordnung sowie die veränderten Großkreditgrenzen für das vierte Quartal 2010 umgesetzt.

Die internationale Finanzmarktkrise führte auf EU-Ebene zu zahlreichen Anpassungen in den aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Eine davon ist die Capital Requirement Directive "CRD 2". Sie ist von der Bundesrepublik Deutschland bis zum 31. Oktober 2010 in nationales Recht umzusetzen und ab dem 31. Dezember 2010 anzuwenden. Für Banken bedeutet CRD 2 umfangreiche Neuerungen in den Groß- und Millionenkreditanzeigen sowie der damit zusammenhängenden Kreditüberwachung. Die Fiducia IT AG setzt die Anforderungen in mehreren Stufen um.

Bereits im August rüstete die IT-Dienstleisterin ihre Kunden mit der Möglichkeit aus, neue Kreditnehmer-Einheitenarten in den Personenstammdaten zu erfassen. Die neuen gesetzlichen Regelungen schreiben vor, dass Kreditnehmer zusammengerechnet werden, wenn sie finanziell voneinander abhängig sind oder eine gemeinsame Refinanzierungsquelle besitzen.

Im Oktober folgten die Änderungen der Anzeige- und Anrechnungsvorschriften für die Groß- und Millionenkreditmeldungen sowie die veränderten Großkreditgrenzen. Die neuen Anzeige- und Anrechnungsbeträge fließen seit dem 1. Oktober in die tägliche Kreditüberwachung ein.

Zum Jahresende folgen die geänderten Formulare der Groß- und Millionenkreditverordnung und der Solvabilitätsverordnung. Darüber hinaus werden die Eigenmittelberechnungen angepasst und Änderungen an der Eigenmittelunterlegung von Risikopositionen vorgenommen. (Fiducia: ra)

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