Stichtagsregelung ist rechtens


Bundesverfassungsgericht weist Verfassungsbeschwerde von VdK und SoVD gegen Ungleichbehandlung bei EM-Renten zurück
Rund 1,8 Millionen Erwerbsminderungsrentner bleiben durch Stichtagsregelung benachteiligt - Gesetzgeber hatte auf Druck von VdK und SoVD bei EM-Bestandsrenten mit Zuschlägen nachgebessert




Das Bundesverfassungsgericht hat eine gemeinsame Verfassungsbeschwerde des Sozialverbands VdK und des Sozialverbands Deutschland (SoVD) zurückgewiesen (Aktenzeichen: 1 BvR 847/23). Die Sozialverbände waren nach Karlsruhe gezogen, um die Ungleichbehandlung von Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentnern zu stoppen. Denn Personen, deren EM-Rentenbezug zwischen 2001 und 2018 begann, erhalten weniger Rente als Neurentner, die seit 2019 ihre EM-Rente beziehen.

Das liegt daran, dass unterschiedliche Zurechnungszeiten gelten. Wer ab dem 1. Januar 2019 eine EM-Rente erhält, den behandelt die Rentenversicherung so, als hätte sie oder er bis zur Regelaltersgrenze gearbeitet. Das Problem: Von dieser Erhöhung profitieren jene Personen nicht, die vor dem 1. Januar 2019 eine EM-Rente beantragen mussten. Mehr als 1,8 Millionen Menschen haben deshalb nichts von dieser Verbesserung.

Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, dass diese Stichtagsregelung rechtens ist. In seiner Begründung heißt es, dass der Gesetzgeber "zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte" Stichtage einführen kann. Dabei räumt das Gericht ein, dass jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt.

Auf öffentlichen Druck von VdK und SoVD hatte der Gesetzgeber bei den sogenannten Bestandsrentnerinnen und -rentnern, deren EM-Rentenbeginn zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2018 lag, in der Zwischenzeit Zuschläge beschlossen. Je nach Rentenbeginn liegen diese Zuschläge bei 4,5 beziehungsweise 7,5 Prozent. Nach Ansicht von VdK und SoVD sind diese jedoch zu niedrig und stellen keine Gleichbehandlung mit Neurentnern her. Die Zuschläge werden außerdem erst zum Juli 2024 eingeführt und damit nach Ansicht von VdK und SoVD viel zu spät.

VdK-Präsidentin Verena Bentele ist enttäuscht von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: "Für alle Menschen, die wegen einer Erkrankung oder Behinderung nicht mehr arbeiten können und eine Erwerbsminderungsrente erhalten, ist das eine ganz bittere Entscheidung. Auch wenn auf unseren politischen und juristischen Druck überhaupt erst Zuschläge für Bestandsrenten beschlossen wurden, hätten wir uns natürlich mehr gewünscht."

Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende des SoVD, erklärt dazu: "Leider haben sich unsere Erwartungen nicht erfüllt und die Ungleichbehandlung besteht fort. Dennoch hat es sich gelohnt, gemeinsam mit dem VdK seit 2020 dieses Musterstreitverfahren durch die Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht zu führen. Die Nachbesserungen für Bestandsrentner sind ein Teilerfolg." (Sozialverband VdK: ra)

eingetragen: 03.08.23
Newsletterlauf: 28.09.23

Sozialverband VdK Deutschland: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Diversity, Equity, Inclusion, Belonging - DEIB

    Ingram Micro hat ihren Environmental, Social and Governance (ESG)-Report für das Kalenderjahr 2023 veröffentlicht, der Einblicke in wichtige ESG-Themen wie die Verringerung der Kohlenstoffemissionen, die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer sowie Vielfalt, Gerechtigkeit, Integration und Zugehörigkeit (Diversity, Equity, Inclusion, Belonging - DEIB) und Unternehmensführung bietet.

  • Hashthink Technologies steigt als Gesellschafter

    Das deutsche Legal/RegTech Startup LEX AI GmbH und der Kanadische KI- und Daten- Spezialist Hashthink Technologies Inc. kooperieren bei der Entwicklung und Globalisierung der "LEX AI"-SaaS-Plattform.

  • E-Invoicing entscheidender Erfolgsfaktor

    Vertex gab die Übernahme von ecosio bekannt. ecosio ist Anbieterin im Bereich B2B-Integration, spezialisiert auf elektronischen Datenaustausch (EDI) und elektronische Rechnungsstellung. Das Closing steht unter dem Vorbehalt der üblichen österreichischen behördlichen Genehmigung.

  • Kapitalmarktzugang für Unternehmen

    Aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) ist der Entwurf eines Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes (ZuFinG II) ein Signal in die richtige Richtung. Der Gesetzentwurf enthält Maßnahmen zur Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für Unternehmen, zur Förderung des Fondsmarkts sowie zur Verschlankung aufsichtlicher Vorgaben.

  • Compliance, Kryptowährungen & ESG-Daten

    Nach der Unterzeichnung einer Absichtserklärung zu Beginn dieses Jahres geben die Digital Token Identifier (DTI) Foundation und Crypto Risk Metrics (CRM) die Implementierung von ESG-bezogenen Daten in der DTI-Datenbank bekannt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen