"Weiche" Migration bis voraussichtlich 31.01.2013
Export-Compliance: Angabe einer EORI-Nummer bei Zollaktivitäten verpflichtend
Zollsoftware "Kewill Zabis" mit allen erforderlichen Funktionalitäten ausgestattet
(02.04.12) - Der Startschuss für die Umstellung auf das neue Atlas-Release 8.4 ist offiziell gefallen: Während bisher bei der Zollabwicklung die Angabe der Zollnummer verpflichtend war, ist seit 10. März die Abfertigung von Waren im zolleigenen IT-Verfahren Atlas nur mit einer gültigen EORI-Nummer (Economic Operators’ Registration and Identification System) möglich. Bis voraussichtlich Ende Januar 2013 haben Logistikunternehmen noch Zeit, ihre Zollnummer bei der Zollabwicklung durch eine EORI-Nummer, die kostenlos beim Informations- und Wissensmanagement Zoll (IWM Zoll) beantragt werden kann, zu ersetzen.
Hierfür benötigen die Unternehmen in der Praxis vor allem eine leistungsstarke Zollsoftware, die technisch in der Lage ist, diese neue Regelung adäquat und richtlinienkonform umzusetzen. Kewill hat laut eigenen Angaben alle hierzu notwendigen Funktionalitäten in ihre Zollsoftware "Zabis 7.0" integriert und ermöglicht Unternehmen somit den nahtlosen und risikofreien Umstieg auf das neue Atlas-Release.
Der Zoll gibt mit der "weichen" Migration bis voraussichtlich 31. Januar 2013 zwar ein Zeitfenster vor, in dem die Nachrichtenübermittlung an die Zollbehörden übergangsweise noch mit der Atlas 8.3-Version durchgeführt werden kann. Doch sollten sich Spediteure und Logistiker schnellstmöglich um eine entsprechende IT-Lösung bemühen. Denn je früher die Unternehmen auf eine Zollsoftware umsteigen, die über eine Schnittstelle zum neuen Atlas-Release 8.4 verfügt, desto geringer ist das Risiko, dass Arbeitsprozesse durch die IT-Umstellung beeinträchtigt werden.
Die EORI-Nummer nimmt künftig nämlich eine zentrale Rolle für den gesamten Zollabwicklungsprozess ein: So ist sie von sämtlichen Zollbeteiligten mit Firmensitz innerhalb und außerhalb Deutschlands bei der Zollanmeldung, bei der Summarischen Ein- und Ausgangsanmeldung und bei speziellen Genehmigungsverfahren anzugeben. Diese Regelung betrifft auch alle Unternehmen, die bei der Zollabwicklung auf externe Dienstleister wie Broker oder Spediteure zurückgreifen.
Im Rahmen der Einführung des Atlas-Release 8.4 vergibt das Informations- und Wissensmanagement Zoll zeitversetzt zur Einführung der EORI-Nummer ab dem 1. Oktober 2012 auch eine vierstellige Niederlassungsnummer, die künftig bei sämtlichen Zollaktivitäten anzugeben ist. Sie dient der Zuordnung nicht-rechtsfähiger Unternehmensteile, also weiterer Niederlassungen, zum Hauptsitz des Unternehmens. Auch für Unternehmen mit Hauptsitz im EU-Ausland und Niederlassungen in Deutschland ist die Angabe einer Niederlassungsnummer notwendig, die es Dependancen und Zweigstellen erlaubt, autark am Markt zu agieren.
Kewill bietet mit ihrer neuesten Version der Zollsoftware Zabis allen betroffenen Unternehmen die Möglichkeit, alle erforderlichen Zollabwicklungsprozesse vollständig abzudecken und die Zollnummer bei der Anmeldung von Waren in Atlas einfach und sicher durch die vorgeschriebene EORI-Nummer zu ersetzen. Auf diese Weise gewährleistet Zabis 7.0 eine nahtlose Teilnahme am neuen Atlas-Release und vermeidet Beeinträchtigungen bei der Kommunikation mit dem Zoll. (Kewill: ra)
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